Entscheidung des AYM zur „Dienstwache“

HANDE ATILGAN/ANKARA-Das 2. Verwaltungsgericht von Samsun brachte die Arbeit des Gesundheitspersonals, deren Obergrenze unbekannt ist, mit der Begründung vor das Verfassungsgericht, dass sie gegen die Verfassung verstoße.
Der Oberste Gerichtshof hob die Gesetzesentscheidung auf, die vorsah, dass nur der Preis der Uhr, die bis zu 120 Stunden pro Monat aufbewahrt wird, gezahlt werden sollte, ohne dass die obere Stunde für die Dienstwache endet, was im Widerspruch zum 18. Artikel des Gesetzes steht Verfassung, die „Zwangsarbeit und Plackerei“ verbietet. Das Verfassungsgericht entschied, dass die Aufhebung sechs Monate später in Kraft treten würde, um keine Rückschläge in diesem Bereich zu verursachen und gegebenenfalls Anpassungen im betreffenden Gesetz zu ermöglichen.
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