Ende von „fünf Tagen“ in der Musiksendung
Im Rahmen der im Amtsblatt vom 30. November 2022 vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel veröffentlichten „Umweltlärmschutzverordnung“ wurden Praktiken zur Kontrolle und zum Management von Umgebungslärm festgelegt. Laut Mitteilung des Ministeriums wurden Vorkehrungen für die Erteilung von Musikrundfunkgenehmigungen für Musikrundfunkarbeitsplätze und Seeschiffe getroffen und die Methoden und Originale für die Arbeiten und Prozesse des Musikrundfunkgenehmigungszertifikats erstellt.
In diesem Zusammenhang für Arbeitsplätze und Wasserfahrzeuge, die Musik übertragen; Bei Vorliegen einer Gewerbeberechtigung werden ggf. Tourismusbetriebsunterlagen, Steuerkennzeichenmuster, Informationen wie Unterschriftenrundschreiben bzw. Vollmacht und Akustikgutachten sowie der Antrag auf Musikausstrahlungserlaubnis bei der Landesdirektion eingereicht. Die Verpflichtung, den Beschlüssen der Umgebungslärmgesetzgebung nachzukommen und ggf. zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, wird ebenfalls der Landesdirektion vorgelegt.
Eine Kopie des akustischen Berichts, der in gedruckter und elektronischer Form von Unternehmen erstellt wurde, die ein Qualifizierungsdokument des Ministeriums erhalten haben, muss in Arbeitsstätten und Seefahrzeugen aufbewahrt werden, um während der Kontrollen vorgelegt und in die vom Ministerium festgelegte Webanwendung hochgeladen zu werden.
Stornierung mit drei Verstößen
Die Gültigkeitsdauer des Music Broadcasting Permission Certificate wurde auf drei Jahre festgelegt. Mindestens sechs Monate vor Ablauf dieser Frist muss bei der Landesdirektion ein Antrag auf Erneuerung der Musikrundfunkerlaubnis gestellt werden. Ebenso wird bei dreimaliger Feststellung des Ordnungsverstoßes im Kalenderjahr die Musikausstrahlungserlaubnis aufgehoben, diese Arbeitsstätten und Seeschiffe können die Musikausstrahlungserlaubnis erst nach zwei Kalenderjahren beantragen.
Outdoor-Aktivitäten; In der Mitte von 10.00 bis 01.00 Uhr können fünf Tage in den vom Local Surround Board festgelegten Gebieten so organisiert werden, dass die Grenzkosten für Musiksender bereitgestellt werden. Bei Aktivitäten, die fünf Tage überschreiten, können die Aktivitäten fortgesetzt werden, indem bei der Provinzdirektion ein Genehmigungsdokument für Musikübertragung eingeholt wird.
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