Wirtschaft

Einstellung „Autokurier“ für Bebauungspläne

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die Verordnung zur Erstellung von Raumplänen geändert. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung werden bei der Erstellung der Bebauungspläne unter Berücksichtigung des Transport-Masterplans, falls vorhanden, Bereiche festgelegt, in denen Motorräder oder Mopeds, die als Motorräder oder Mopeds bezeichnet werden, geparkt oder aufgeladen werden können, und wo Motorräder Der Kurier kann sich für kurze Zeit ausruhen und wird reserviert. Die betreffenden Flächen sind je Fahrzeug 1 x 2 Meter groß. Im Rahmen der Verordnung, die gestern mit dem Prestige in Kraft getreten ist, werden die notwendigen Transportverkehrsstudien durchgeführt. In den danach erstellten Bebauungsplänen werden die Parkflächen des Motorradkuriers mit dem Symbol „Motorrad“ ausgewiesen.

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