Einspruch gegen Gülşens Aufenthaltsbeschränkung zurückgewiesen
Die Sängerin Gülşen wurde am Donnerstag vergangener Woche wegen ihrer Äußerungen gegen Imam-Hatip-Anhänger festgenommen. Gülşens Anwälte gingen am Freitag zum Gericht und beantragten bei einem höheren Gericht die Aufhebung der Haft. Nach der Berufung wurde Gülşen am Montag freigelassen.
BESCHLOSSEN, DAS HAUSHALTSVERZEICHNIS WEITERHIN ZU ERHALTEN
Mit der Entscheidung wurde jedoch entschieden, dass Gülşen in einem Wohngefängnis sein sollte. Gülşens Anwalt Emek Emre erhob Einspruch gegen die Entscheidung des Gefangenen und forderte gestern seine Abschiebung. Die Antwort auf die Anfrage, die vom Istanbuler Strafgericht für Frieden bezahlt wurde, kam heute.
Das Gericht wies den Einspruch zurück und entschied, die Haft von Gülşen fortzusetzen.
Staatsangehörigkeit