Einreiseverbot für Wälder aus dem Istanbuler Gouverneursamt!
In einer schriftlichen Erklärung des Istanbuler Gouverneursbüros heißt es: „Der Anstieg der Lufttemperaturen in unserer Region mit der Sommersaison, in der wir uns befinden, die Mobilität von Menschen und Fahrzeugen im Waldgebiet und die Möglichkeit, dass es dadurch zu Waldbränden kommt.“ Vorsätzliches oder fehlerhaftes Verhalten wird angeklagt. Aus den oben genannten Gründen wurde beschlossen, das Betreten von Waldgebieten zwischen dem 24. Juni 2023 und dem 15. Oktober 2023 gemäß dem 74. Element des Forstgesetzes Nr. 6831 und dem 9. und 66. Element des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 zu verbieten . Picknick- und Erholungsgebiete, Naturparks, Haine, Parks und Ökotourismusgebiete, die in der beigefügten Liste innerhalb der Provinz Istanbul aufgeführt sind, können für Picknicks, Sport, Wandern usw. genutzt werden. Aktivitäten sind kostenlos. Es ist strengstens verboten, in Waldgebieten außerhalb dieser Gebiete zu grillen, Pfeifen zu benutzen, Wasserpfeifen anzuzünden und Feuer aller Art zu machen.
Folgende Aussagen waren in der Stellungnahme enthalten:
„Artikel 2 –Es ist verboten, Bäume, Äste und alle Arten von Vegetation aus Gründen wie Stoppeln, Weinbergen, Olivenhainen und Feldrodungen in Dörfern/Nachbarschaften innerhalb des Waldes, die an den Wald angrenzen und nicht mit dem Wald in Zusammenhang stehen, zu verbrennen, insbesondere in den Dörfern/ Quartiere im Geltungsbereich des 31. und 32. Teils des Forstgesetzes.
Artikel 3 –Einrichtungen und Industriebetriebe rund um das Waldgebiet werden alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Brandgefahr ergreifen, die aufgrund von Aktivitäten entstehen kann, die sich auf die Waldgebiete auswirken könnten.
Artikel 4– Organisationen, die sich mit der Herstellung und Wartung von Stromübertragungsleitungen befassen (BEDAŞ, AYEDAŞ und TEİAŞ), werden die erforderlichen Wartungsarbeiten durchführen, insbesondere in den Abschnitten der Stromleitungen, die durch Waldgebiete führen, indem sie alle Arten von Vorkehrungen gegen die Brandgefahr treffen und bei Bedarf Stromausfälle vornehmen.
Artikel 5 –Alle unsere Kommunen werden einen Schutzgürtel um die Müllsammelplätze im Wald, am Waldrand und angrenzend daran bilden und die notwendigen Arbeitsmaschinen (Planierraupe, Lader, Schaufel) gegen Brandgefahr bereithalten.
Artikel 6 Bürger, die verbotene Gebiete betreten möchten, um streunende Tiere zu füttern, können im Wald lebende streunende Tiere füttern, sofern sie die zuständigen Bezirkssicherheitseinheiten und Forstbetriebsleiter darüber informieren, an welchem Ort und wann sie füttern werden, und eine Genehmigung einholen . Diese Personen sind nicht von den Verboten des Picknickens und Anzündens von Feuer im Sperrgebiet ausgenommen.
Artikel 7 –Kontrollteams, die aus allgemeinen Strafverfolgungsbehörden und Forstbehörden im Einklang mit unseren Distriktgouvernements und der regionalen Forstdirektion bestehen, werden aktiv überwachen und kontrollieren.
Bei Bedarf wird eine wirksame Brandbekämpfung durch die Nutzung aller öffentlichen und privaten Zweigstellen auf Anordnung unserer Distriktgouverneure gewährleistet.
Artikel 8-Diese Entscheidung wird in allen Waldgebieten der Provinz Istanbul umgesetzt.
Artikel 9 –Verwaltungs- und benannte Verfahren werden in Übereinstimmung mit dem Forstgesetz Nr. 6831, dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen diejenigen durchgeführt, die gegen die oben genannten Entscheidungen und Maßnahmen vorgehen.
Artikel 10 –Diese Entscheidungsbeschlüsse werden in der Mitte des 24.06.2023 15.10.2023 umgesetzt.
Artikel 11 –Diese Entscheidungen werden vom Gouverneur von Istanbul ausgeführt.
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