Wirtschaft

Einige der Wahlverbote begannen gestern

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ANKARA Nationalität – Gemäß den Entscheidungen des Obersten Wahlausschusses (YSK) zum Wahlprozess; Politische Parteien und unabhängige Kandidaten im Rennen können bis zum Ablauf der Propagandafrist Rede-, Schrift- oder Bildpropaganda durch Ankündigungen und Anzeigen in den Printmedien oder durch die Eröffnung einer Website betreiben. Es wird nicht möglich sein, den Bürgern per E-Mail oder über ihr Telefon Propaganda zu machen. Politische Parteien sind jedoch für ihre eigenen Mitglieder von diesem Verbot ausgenommen.

Bürowerkzeuge

Bis zu diesem Prozess hatten die Minister ihre Wahlarbeit in vielen Provinzen mit dem nationalen und nationalen Instrument TOGG verlängert, das sie als Autoritätsinstrument nutzten. In der Zeit bis zum 15. Mai können Minister und Abgeordnete nicht mit ihren Dienstfahrzeugen und Fahrzeugen, die für den offiziellen Dienst vorgesehen sind, wegen der Wahlpropaganda, die sie im Land betreiben werden, reisen.
Während der Reisen der Minister finden protokollarisch keine Begrüßungs- und Abschiedszeremonien sowie keine offiziellen Bankette statt. Darüber hinaus können keine Beamten an den Wahlpropagandareisen der Kandidaten teilnehmen.

Eröffnung und Zeremonien

Nochmals bis 15. Mai; Organisation von Zeremonien (einschließlich Einweihung und Spatenstich) aufgrund von Arbeiten und Dienstleistungen, die aus Mitteln des Staates, der angeschlossenen Haushaltsverwaltungen, der Sonderverwaltungen der Provinzen, der Kommunen und ihrer angeschlossenen Abteilungen und Organisationen, der SEEs und der von ihnen gegründeten Institutionen sowie der dem Bankwesen unterstellten Organisationen durchgeführt werden Gesetz. wird verboten sein. In der 10-Tage-Frist bis zur Wahl; Schriftliche, verbale und visuelle Medien- und Rundfunkinstrumente sowie öffentliche Meinungsumfragen, Umfragen, Behauptungen und Rundfunk in einer Weise, die die Abstimmung der Bürger beeinflusst, werden verboten.

Bei der Veröffentlichung von Meinungsumfragen und Umfragen ist es verpflichtend anzugeben, von welcher Organisation die Forschung durchgeführt wurde, wie viele Probanden es gab und von wem sie finanziert wurde.

Staatsangehörigkeit

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