Die wahlberechtigten Parteien wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Entscheidung des Obersten Wahlrats (YSK) über die für die Teilnahme an den Wahlen qualifizierten politischen Parteien wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. In seiner in der heutigen Ausgabe des YSK veröffentlichten Entscheidung, mindestens 6 Monate vor dem Wahltag des 14. Mai 2023, der der Wahltag in mindestens der Hälfte der Provinzen ist, wurde gemäß den einschlägigen Ausgaben des Gesetzes Nr. angegeben dass 36 politische Parteien, von denen festgestellt wurde, dass sie Organisationen gegründet und ihre großen Kongresse abgehalten haben, für die Teilnahme an den Wahlen qualifiziert waren.
36 PARTEI AUFGEFÜHRT
Die Liste der wählbaren Parteien lautet wie folgt:
1- Gerechtigkeits- und Einheitspartei
2- Gerechtigkeitspartei
3- Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung
4- Mutterland-Party
5- Partei der Unabhängigen Türkei
6- Große Gewerkschaftspartei
7- Große Türkei-Party
8- Republikanische Volkspartei
9- Partei der Demokratie und des Durchbruchs
10- Demokratische Linkspartei
11- Demokratische Partei
12- Arbeitspartei
13- Zukunftspartei
14- Junge Partei
15- Machtunionspartei
16- Partei der Rechte und Freiheiten
17- Volksbefreiungspartei
18- Demokratische Volkspartei
19- Partei für freie Sache
20- Ordentliche Party
21- Länderpartei
22- Nationenpartei
23- Nationalistische Bewegungspartei
24- Nationale Straßenparty
25- Glücksparty
26- Linkspartei
27- Türkei Change Party
28- Türkische Arbeiterpartei
29- Türkische kommunistische Bewegung
30- Kommunistische Partei der Türkei
31- Vatan-Party
32- Wieder Wohlfahrtsparty
33- Innovationsparty
34- Neue Türkei-Partei
35- Zukunftspartei der Grünen und Linken
36- Siegesfeier
Staatsangehörigkeit



