Die Verpflichtungsregel für Gülşen wurde entfernt.
ELIF ALTIN Istanbul – Gülşen nahm mit ihren 3 Anwälten an der Anhörung vor dem 11. Strafgericht erster Instanz in Istanbul teil. Bei der Anhörung waren auch 14 Beschwerdeführerinnen und Vertreterinnen des Frauen- und Demokratievereins, der Frauen- und Demokratiestiftung anwesend. Gülşen wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass sie aufgrund des Reiseverbots mit ihrem in Spanien lebenden Kind allein gelassen worden sei und sagte: „Ich bin nach meinem eigenen Gewissen frei. Ich sehe das alles als Strafe für mein Dasein als Gülşen im Leben.“ In der mündlichen Verhandlung, in der auch die Beschwerdeführer angehört wurden, hob das Gericht den Prüfungsbeschluss zu Gülşen in Form der Unterschrift auf und ordnete an, dass das Auslandsverbot fortbesteht.
Gülşens Anwalt Emek Emre erhob Einspruch gegen die Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auslandsreiseverbots.
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