Die Missionsfrist der TAF im Golf von Aden wird um ein weiteres Jahr verlängert
In dem mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan eingereichten Memorandum; Es wurde daran erinnert, dass die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSC) in den Jahren 2008-2021 gegen Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle im Golf von Aden, den Hoheitsgewässern und vor der Küste Somalias, im Arabischen Meer und in den angrenzenden Gewässern gefasst wurden Regionen. In dem Memorandum wurde daran erinnert, dass mit der Entscheidung der Großen Nationalversammlung der Türkei vom 10. Februar 2009 den TAF-Mitgliedern erlaubt wurde, ein Jahr lang in der betreffenden Region zu dienen. Es wurde festgestellt, dass das Mandat bis heute 13 Mal mit einer 1-jährigen Bewilligungsfrist verlängert wurde.
In der Bewegung; unter Hinweis darauf, dass der Beschluss der Großen Nationalversammlung der Türkei vom 2. Februar 2022 am 10. Februar 2023 ausläuft, die Marineelemente der türkischen Streitkräfte auslaufen, der Einsatzzeitraum im Golf von Aden, in den Hoheitsgewässern Somalias und vor der Küste, Arabisches Meer und angrenzende Regionen werden auslaufen.
„Es ist eine Anforderung unserer internationalen und nationalen Verantwortung, internationale Bemühungen in Richtung Piraterie, bewaffneten Raubüberfall und Terrorismus auf See, die den Weltfrieden und die internationale Stabilität gefährden und unsere nationalen Interessen beeinträchtigen, aktiv zu unterstützen und zur Sicherheit der Schifffahrt beizutragen in der Region Mit diesem Prestige unter Berücksichtigung der im Parlamentsbeschluss Nr. 934 festgelegten Elemente und Grundlagen im Rahmen der einschlägigen internationalen Abkommen und internationalen Gepflogenheiten, insbesondere des Übereinkommens von 1988 zur Verhütung illegaler Bewegungen gegen die Sicherheit von Seeschifffahrt, an der auch unser Land beteiligt ist, Räuberei, bewaffnete Raubüberfälle und Terrorismus auf See, wird es als angemessen erachtet, eine Grundlage für gemeinsame Operationen zu schaffen. Gemäß Artikel 92 der Verfassung für die Entsendung von Ausländern in den Golf von Aden, die Küsten Somalias, das Arabische Meer und angrenzende Gebiete zum Zweck der Seeräuberei, bewaffneten Raubüberfällen und der Bekämpfung des Terrorismus auf See und zu machen die erforderlichen Vorkehrungen gemäß den vom Präsidenten der Republik zu bestimmenden Originalen. Ab dem 10. Februar 2023 möchte ich Sie über die Notwendigkeit der Erteilung einer Erlaubnis für die Dauer von 1 Jahr informieren.“
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