Wirtschaft

Die letzten 2 Tage für die Chipanwendung bei Haustieren

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Laut der schriftlichen Erklärung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft; In Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz Nr. 5199 und der „Verordnung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen, Hunden und Frettchen“ müssen Heimtierhalter ihre Tiere identifizieren und bis zum 31. Dezember 2022 im Heimtierregistrierungssystem (PETVET) registrieren spätestens. Haustierbesitzern, die ihre Haustierkatzen und -hunde nicht bis zum 31. Dezember mit Chips ausstatten lassen, wird eine Geldstrafe von 3.642 Lire auferlegt.

PETVET zeichnet den Namen des Tieres, die Passnummer, den Typ, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, den Namen des Besitzers, die Provinz, den Bezirk, das Dorf/die Nachbarschaft und Notfallkontaktinformationen auf. Außerdem werden Informationen zu Impfungen, Besitzerwechseln, Verlusten und durchgeführten Operationen des Tieres erfasst. Mit der Verordnung wurden die Halter der gehaltenen Tiere verpflichtet, die Kennzeichnung von Katzen, Hunden und Frettchen sicherzustellen und den Landes-/Bezirksdirektionen Angaben über Geburt, Tod, Verlust, Besitzerwechsel zu melden.

ANMELDUNG OHNE STRAFE MIT ERKLÄRUNG

Seit dem 1. Januar 2021 wurden insgesamt 1 Million 286 694 Haustiere, darunter 762 115 Katzen, 524 556 Hunde und 23 Frettchen, identifiziert und registriert. Denjenigen, die aufgrund der Verengung der Frist und der Dichte keine Mikrochips einbauen lassen konnten, wurde eine Stellungnahmeanalyse vorgelegt. Wenn sich Tierhalter bis zum 31.12.2022 mit einer „Erklärung“ bei den Land- und Forstdirektionen und freien Tierärzten bewerben, kann das Mikrochip-Antrags- und Registrierungsverfahren im Folgezeitraum ohne Strafe abgeschlossen werden. Von unabhängigen Tierärzten erhaltene Erklärungen werden ebenfalls bis zum 31. Dezember an die Land- und Forstwirtschaftsdirektionen übermittelt. Haltungstiere bis zu einem Alter von 6 Monaten können im folgenden Verfahren registriert und identifiziert werden.

FÜR DEN INLANDSTRANSPORT IST EIN REISEPASS ERFORDERLICH

Bei der Registrierung von Haustieren gilt der ‚Haushalt‘ in internationalen Standards

Tierpass wird ausgestellt. Der Verlust, Diebstahl oder die Zerstörung von Pässen muss spätestens innerhalb von 60 Tagen der Land- und Forstdirektion gemeldet werden. In diesem Fall kann trotzdem ein Reisepass ausgestellt werden. Der Tod von eigenen Haustieren muss innerhalb von 30 Tagen den Direktionen erneut gemeldet und die Pässe der Tiere abgegeben und vom System abgebucht werden. Für den Besitzerwechselprozess von Haustieren muss der neue Besitzer des Tieres innerhalb von 60 Tagen bei den Direktionen einen Antrag mit der „Pet Change Ownership Certificate“ stellen. Es ist obligatorisch, einen Mikrochip anzubringen, einen Reisepass auszustellen und in PETVET zu registrieren, wenn das Haustier mit einem Passagier oder gewerblich ins Ausland geht. Auch für den innerstaatlichen Transport ist das Mitführen von Pässen für Haustiere obligatorisch. Gegen den Besitzer eines Haustieres ohne Reisepass werden Verwaltungssanktionen verhängt.

GEMEINDEN WERDEN SCHRECKLICHE TIERE IDENTIFIZIEREN

Gemäß dem Tierschutzgesetz Nr. 5199 müssen streunende Tiere von den örtlichen Behörden identifiziert werden. Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, können straflos registriert werden. Wenn das Identifizierungsverfahren der Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, nicht durchgeführt wurde, wird ein Antrag an die Tierheime gestellt und die Identifizierung mit der „Bestätigung der Adoption“ vorgenommen, und sie können registriert werden PETVET ohne Strafe. Es gibt keine Einschränkungen für die Behandlung von Straßentieren durch Tierärzte. (DHA)

 

 

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