Die geforderte Strafe für den Unteroffizier, der in Istanbul die Polizei ohrfeigte, stand fest.
Der Prozess gegen den Angeklagten NKÖ., dem vorgeworfen wird, den Polizisten TI vor den Barrikaden geohrfeigt und geschlagen zu haben, weil er sich trotz der Warnungen der Polizei während des Einsatzes des Gesundheitspersonals in Fatih nicht aufgelöst hat, ist entschieden. In der Verhandlung vor dem 18. Strafgericht erster Instanz in Istanbul war der anhängige Angeklagte NKÖ. Die Anwälte der Parteien waren anwesend. In der mündlichen Verhandlung forderten die Anwälte des Beschwerdeführers eine Bestrafung des Angeklagten. Der Angeklagte NKO. forderte hingegen seinen Freispruch mit der Begründung, er habe seine früheren Verteidigungen wiederholt.
ENTSCHEIDUNG VERKÜNDIGT
Das Gericht verkündete seine Entscheidung nach Eingang der Verteidigung und der Stellungnahmen und verurteilte den Angeklagten NKÖ. wegen „Widerstands wegen Pflichtverletzung“ zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten mit Ermäßigung nach Ermessen und entschied, dass die Bekanntgabe der Entscheidung über ihn erfolgen werde aufgeschoben werden.
FÜR 1 VERBRECHER ERWORBEN
Das Gericht entschied außerdem, den Angeklagten von der „Teilnahme an der Show ohne Erlaubnis“ freizusprechen, mit der Begründung, dass keine eindeutigen, schlüssigen und überzeugenden Beweise beschafft werden konnten.
AUS DEM ANSPRUCH
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellten Anklageschrift wurde gefordert, den mutmaßlichen Unteroffizier NKÖ. wegen „Teilnahme an einer unerlaubten Show“ und „Unterlassenen Widerstands“ zu insgesamt 1 bis 6 Jahren Gefängnis zu verurteilen seine Pflicht tun‘.
Staatsangehörigkeit