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Die für Atilla Taş im Medienstrukturierungsfall der FETÖ geforderte Strafe wurde offensichtlich

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Während der anhängige Angeklagte Atilla Taş nicht an der Anhörung vor dem 25. Obersten Strafgerichtshof in Istanbul teilnahm, war der Anwalt des Angeklagten anwesend. Zur Begründung seiner grundsätzlichen Meinung in der mündlichen Verhandlung führte der Staatsanwalt aus, dass das Vorgehen des Angeklagten, das im Vergleich zur Aufhebungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs keine ausreichenden Beweise für eine organische Bindung an die Organisation aufweise, nach dem Umfang der Unterlagen eine „Beleidigung des Amtsträgers“ darstelle „wegen seiner Pflicht“ und „Beleidigung der Institutionen und Organe des Staates“. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten und 15 Tagen bis zu 6 Jahren und einem Monat. Taşs Anwalt bat um Zeit, sich gegen das Gutachten zu verteidigen. Der Gerichtsvorstand verschob die Anhörung und gab dem Anwalt des Angeklagten Zeit, seine Verteidigung vorzubereiten.

HINTERGRUND DES FALLS

Am 8. März 2018 entschied das 25. Oberste Strafgericht von Istanbul über den Prozess gegen 29 Angeklagte, von denen 20 inhaftiert waren, gegen die Klagen wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ und „versuchtem Staatsstreich“ eingereicht wurden zur Medienstrukturierung der FETÖ. Das Gericht entschied, das Verfahren gegen die flüchtigen Angeklagten Bülent Ceyhan, Said Sefa und Emre Soncan abzutrennen und sprach den anhängigen Angeklagten, Herrn Zeugen, frei.

Der Angeklagte Atilla Taş wurde wegen „Unterstützung einer Terrororganisation“ zu 3 Jahren, 1 Monat und 15 Tagen verurteilt und Murat Aksoy wurde wegen desselben Verbrechens zu 2 Jahren und 1 Monat verurteilt. 11 Angeklagte, darunter Gökçe Fırat Çulhaoğlu und Hanım Büşra Erdal, wurden neben dem Vergehen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ zu 6 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt; 12 Angeklagte, darunter die Angeklagten Ahmet Memiş und Ali Akkuş, wurden wegen derselben Straftat zu jeweils 7 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Am 6. März 2020 beschloss die 16. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts, die Urteile der Angeklagten Ahmet Memiş, Ali Akkuş, Cemal Azmi Kalyoncu, Gökçe Fırat Çulhaoğlu, Ünal Şahit, Yakup Çetin, Ehil Yıldız und Atilla Taş aufzuheben. Die gegen die anderen 17 Angeklagten verhängten Urteile wurden bestätigt.

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