Wirtschaft

Der Verdächtige, der seine Ex-Frau und Tante vor den Augen ihrer Kinder erstochen hatte, wurde festgenommen

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Den erhaltenen Informationen zufolge begann BGB (34), der mit seiner Ex-Frau, der Mutter eines Kindes, mitten auf der Straße im Innenhof der Ali Efendi Masjid in Aşağı Çatak Mahallesi kam, mit dem Argument zu argumentieren, dass er es getan habe sein Kind nicht zeigen. Im Zuge der Debatte verletzte BGB zunächst die Tante HD (53) seiner Ex-Frau und dann deren Ex-Frau EBM vor den Augen ihres Kindes mit einem Messer. Der Moment des Vorfalls wurde von einem Bürger mit Handykameras aufgezeichnet.

Während BGB sein zweijähriges Kind mit seiner Mutter nahm und den Tatort verließ, wurden die Verletzten von 112 Gesundheitsgruppen in das Krankenhaus der Stadt Yozgat gebracht.

VERHAFTET

BGB, der später von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde, wurde vom diensthabenden Richter im Gerichtsgebäude festgenommen, wohin er nach seinen Prozessen auf der Polizeiwache überstellt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft gab eine Erklärung ab, dass die Thesen in den sozialen Medien nicht der Wahrheit entsprechen.

Andererseits gab die Generalstaatsanwaltschaft von Yozgat eine schriftliche Erklärung ab, dass die Thesen „Der Ehemann, der die Frau in Yozgat erstochen hat, wurde freigelassen“ nicht der Wahrheit entsprechen. In die Auseinandersetzung in den sozialen Medien gingen folgende Äußerungen zu den Argumenten der Generalstaatsanwaltschaft ein: und sein Vater İ.B., der vor Ort war, leitete umgehend das Ermittlungsverfahren ein. Der Verdächtige BGB wurde einen Tag lang in Gewahrsam genommen und am 14. August 2022 vom Yozgat Criminal Judgeship of Peace wegen des Verbrechens „versucht, den Ehepartner zu töten, mit dem er geschieden war“, festgenommen und befindet sich immer noch im Yozgat T Type Closed Gefängnis. Der Beschwerdeführer wurde nach eintägiger Behandlung aus dem Poliklinikdienst entlassen, die Ermittlungen werden mit allen Beteiligten und akribisch fortgesetzt. Die Thesen in den Social-Media-Kanälen spiegeln nicht die Wahrheit wider.“

Staatsangehörigkeit

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