Der Prozess gegen İmamoğlu wurde auf den 14. Dezember vertagt
Der Fall, in dem der Vorsitzende der Stadtverwaltung von Istanbul (IMM), Ekrem İmamoğlu, wegen Beleidigung von YSK-Mitgliedern zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren und 1 Monat verurteilt wurde, wurde fortgesetzt.
Bei der Anhörung am 21. September vor dem 7. anatolischen Strafgericht erster Instanz vertagte das Gericht die Anhörung, um Zeugen zu hören. Die Anhörung im Gerichtsgebäude von Anadolu begann um 11.30 Uhr.
AUF DEN 14. DEZEMBER VERZÖGERT
Der Prozess, in dem Ekrem İmamoğlu wegen der These, er habe die Mitglieder der YSK beleidigt, vor Gericht gestellt wurde, wurde erneut vertagt. Der Staatsanwalt wiederholte seine alte Meinung in dem Fall und forderte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 1 Monat. Die Anhörung wurde auf den 14. Dezember vertagt.
AUS DEM ANSPRUCH
In der von der Anatolischen Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird behauptet, dass die am 31. März 2019 abgehaltene IMM-Präsidentschaftswahl am 6. Mai annulliert wurde, Ekrem İmamoğlu bei der Neuwahl gewählt wurde und er die Mitglieder der YSK beleidigt habe in der Pressemitteilung vom 4. November. In der Anklageschrift wird İmamoğlu gefordert, eine Strafe von 1 Jahr, 3 Monaten, 15 Tagen bis zu 4 Jahren und 1 Monat für das Vergehen der „offenen Beleidigung von Beamten, die als Vorstand für ihre Aufgaben tätig sind“, zu bestrafen. In der Anklage heißt es, dass 11 Personen, darunter YSK-Führer Sadi İnanç, Opfer dieser Zeit geworden seien.
Staatsangehörigkeit