Der Oberste Gerichtshof bestätigte sein Urteil! Kadir Şeker sitzt erneut im Gefängnis
Der Vorfall ereignete sich am 5. Februar 2020 im Yeni Istanbul Caddesi Piri Reis Park im Bezirk Selcuklu. Während Özgür Duran seine Geliebte Ayşe Dırla schlug, erstach Kadir Şeker, der eingreifen wollte, Duran in der Schlägerei. Der in Gewahrsam genommene Şeker wurde vom Richter im Gerichtsgebäude, in das er überstellt wurde, festgenommen. Şeker wurde in dem Fall vor dem 3. Obersten Strafgerichtshof zu lebenslanger Haft verurteilt, wo ihm das Verbrechen des „vorsätzlichen Totschlags“ vorgeworfen wurde. Mit der Begründung, dass die Straftat aufgrund einer „ungerechtfertigten Provokation“ begangen wurde, wurde die Strafe zunächst auf 15 Jahre und dann auf 12,5 Jahre herabgesetzt, da Şekers Zustand bei der Verhandlung ausreichend war.
Gegen die Entscheidung wird Einspruch erhoben
Nach der Bekanntgabe der begründeten Entscheidung legte die Generalstaatsanwaltschaft von Konya Berufung beim regionalen Gerichtshof von Konya ein und erklärte, dass die Kürzung der „ungerechtfertigten Provokation“ von oben angewendet werden sollte. Auch die Anwälte von Kadir Şeker erhoben Einspruch gegen die Entscheidung und erklärten, dass es sich bei dem Vorfall um eine Rechtsverteidigung handele. Das Bezirksberufungsgericht bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts. Daraufhin wurde das Dokument zur Berufung an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts erklärte außerdem, dass die gegen Kadir Şeker verhängte Strafe von 12,5 Jahren hoch sei und forderte die 1. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts auf, das Urteil aufzuheben.
Der Oberste Gerichtshof hob seine Entscheidung auf
Auf den Antrag hin hob die 1. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs die Entscheidung über Kadir Şeker auf. Im Falle einer Aufhebung des Urteils wurde festgestellt, dass „der Angeklagte Kadir seine Handlung dadurch ausführte, dass er den Angeklagten, der sich vom Tatort entfernte, bedroht, beleidigt, getreten und geohrfeigt und ihm die Kehle zugedrückt und dabei den Angeklagten leicht verletzt hat.“ medizinischer Eingriff“.
NOCHMALS GEGEN DEN RICHTER
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Anstiftungsentscheidungen zugunsten von Şeker auf höchster Ebene umgesetzt werden sollten, und beschloss, das Dokument an das örtliche Gericht zu übermitteln. Nach dieser Entscheidung erschien Kadir Şeker am 5. Juli 2022 erneut vor dem Richter. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs reduzierte das Gericht die Strafe für Kadir Şeker von 12,5 Jahren auf 10 Jahre und 10 Monate und entschied, dass seine Haft fortbestehen sollte. Daraufhin legten seine Anwälte Einspruch gegen die Fortsetzung seiner Haft beim 4. Obersten Strafgerichtshof, einem höheren Gericht, ein. Das 4. Oberste Strafgericht nahm den Einspruch an und beschloss, Kadir Şeker am 7. Juli 2022 freizulassen.
Staatsanwaltschaft: KOSTENLOS MIT NAMENSPRÜFUNG
Die Generalstaatsanwaltschaft von Konya gab bekannt, dass das 4. Oberste Strafgericht auf Einspruch der Anwälte von Kadir Şeker beschlossen habe, seine Haft mit einem Inspektionsbeschluss aufzuheben, der ein Ausreiseverbot verhängte. In der Entscheidung des 4. Obersten Strafgerichtshofs heißt es: „Der Angeklagte Kadir Şeker ist seit dem 6. Februar 2020 etwa zwei Jahre, fünf Monate und einen Tag inhaftiert der Berufungskammer 1. Strafkammer. In Anbetracht des 6. Punktes des Gesetzes über die Vollstreckung von Strafen und Sicherheitsmaßnahmen Nr. 5275 und der Verordnung über die Ausweisung in eine offene Strafvollzugsanstalt hat der Angeklagte die Frist zum Verlassen der offenen Strafvollzugsanstalt ab dem erreicht Dauer seiner Haft: Es wird angegeben, dass die Gefangenen in der Offenen Strafvollzugsanstalt aufgrund der Covid-19-Epidemie als bis zum 31. Juli 2023 beurlaubt gelten. Eine weitere Inhaftierung des Angeklagten wäre nicht fair, die Fortsetzung der Haft Die Maßnahme ist im Rahmen von 109/3-a des CMK nicht mehr unnötig. Es wurde der Schluss gezogen, dass über die Freilassung des Angeklagten durch Erlass einer Inspektionsentscheidung entschieden werden sollte, die in der Form eines Verbots des Herauskommens benannt ist.
KADİR ŞEKER IST WIEDER IM GEFÄNGNIS
Die 1. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts bestätigte die Haftstrafe von 10 Jahren und 10 Monaten für Kadir Şeker. Während bekannt ist, dass Kadir Şeker, wie alle Insassen im offenen Gefängnis, aufgrund des Coronavirus bis zum 31. Juli beurlaubt ist, wurde Kadir Şeker heute von der Gendarmerie im Bezirk Kadınhanı in Konya festgenommen und dem Gefängnis übergeben. Şeker wird weitere 46 Monate im Gefängnis bleiben.
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