Das FMC-Treffen der AK-Partei ist beendet
Die Sitzung des Zentralen Exekutivkomitees der AK-Partei (MYK) unter dem Vorsitz von Präsident Erdoğan endete. Die Sitzung, die in der Parteizentrale unter Ausschluss der Presse stattfand, dauerte drei Stunden.
Türkiye WIRD AM 28. MAI WIEDER ZU DEN FUSSBALLSCHUHEN GEHEN
Die Türkei wird am 28. Mai erneut zur Wahl gehen, da die Präsidentschaftswahlen weiterhin in der zweiten Wahl stattfinden.
Gemäß den diskontinuierlichen Ergebnissen der Präsidentschaftswahl und der 28. Parlamentswahl, die vom YSK-Vorsitzenden Ahmet Yener bekannt gegeben wurden; Der Präsidentschaftskandidat der Volksallianz, Recep Tayyip Erdoğan, erhielt 49,51 Prozent, der Präsidentschaftskandidat der Nation Alliance, Kemal Kılıçdaroğlu, 44,80 Prozent, der Präsidentschaftskandidat der CET Alliance, Sinan Ogan, 5,17 Prozent und Muharrem Ince, 0,44 Prozent. Demnach wird die Türkei am Sonntag, 28. Mai, erneut zur Wahl gehen, um den Präsidenten zu bestimmen. Im zweiten Typ tritt Recep Tayyip Erdoğan, der im ersten Geschlecht die meisten Stimmen hat, gegen Kemal Kılıçdaroğlu an.
Nach dem YSK-Kalender; Die endgültigen Wahlergebnisse werden an die zuständigen Behörden übermittelt und am 19. Mai im Amtsblatt sowie im Radio und Fernsehen bekannt gegeben. Am 20. Mai beginnen türkische Staatsbürger, deren Register sich im Ausland befinden, an Zollkontrollen und Wahllokalen im Ausland für das zweite Geschlecht zu stimmen. Am 24. Mai endet der Wahlprozess im Ausland. Darüber hinaus beginnen am selben Tag Propagandareden in Radio und Fernsehen. Die Wahlkampagne endet ebenfalls am 27. Mai um 18:00 Uhr. Am Sonntag, den 28. Mai, wird Türkiye zur Wahl gehen.
Am 29. Mai werden die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom YSK bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist gegen die Beschlüsse und Protokolle der Urnenräte an die Bezirkswahlräte vom selben Tag endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden von den Bezirkswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden. Am 30. Mai läuft das Eins-zu-eins-Verfahren über die Beschlüsse des Kreiswahlrates und die Einsprüche an die Landeswahlausschüsse. Am 31. Mai läuft die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Beschlüsse des Provinzwahlrats und das Fusionsprotokoll der Provinz ab. Am 1. Juni wird über Einsprüche gegen die Beschlüsse des Provinzwahlausschusses und die Vereinigung der Provinzen vom YSK entschieden und die endgültigen Wahlergebnisse werden an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen bekannt zu geben.
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