Wirtschaft

Bürgersteigsieg für Behinderte!

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Önder Yılmaz- Menschen mit Behinderungen, denen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben viele Schwierigkeiten bereitet, haben mit der Intervention der Ombudsmann-Institution (KDK) einen wertvollen Sieg errungen. In Karabük wandte sich ein sehbehinderter Bürger, der an einen Rollstuhl gebunden ist, an KDK und beschwerte sich über die Positionierung von Strommasten und Feldverteilerkästen auf Gehwegen. Der Bürger gab an, dass er in seinem vorherigen Antrag mit dem Bau einer Behindertenrampe auf dem Bürgersteig zufrieden gewesen sei, dies die Transportmöglichkeiten für Behinderte jedoch nicht verbessert habe, und beantragte eine Änderung der Position des betreffenden Strommasts und Verteilerkastens.

KDK-Präsident Erdem Malkoç nahm die Beschwerde bezüglich des Vorfalls, der die Türkei im Allgemeinen betrifft, auf und ernannte einen Experten zur Untersuchung des Problems. Als Reaktion auf die Informationsanfrage von KDK wies die Gemeinde Karabük darauf hin, dass der Transportkomfort durch eine Änderung der Richtung der Schalttafel der Betriebsdirektion der Başşehir Electricity Distribution Joint Stock Company (BEDAŞ) gewährleistet würde.

Antwort: Wir entfernen es nicht

BEDAŞ hingegen gab gegenüber KDK eine negative Stellungnahme ab und erklärte, dass der betreffende Mast und der Feldverteilerkasten gemäß dem Bebauungsplan im Jahr 2015 installiert worden seien, und erklärte, dass „er nicht vor dem Ende seiner wirtschaftlichen Lebensdauer entfernt werden könne“. „. KDK brachte die Angelegenheit dann zum Energieministerium. Die Abteilung für Investitionsüberwachung der Generaldirektion der türkischen Elektrizitätsverteilungs-Aktiengesellschaft (TEDAŞ) hat ebenfalls eine Bewertung vorgenommen, die der Meinung von BEDAŞ nahe kommt.

Diesmal aktivierte KDK die Kommission zur Überwachung und Überwachung der Barrierefreiheit des Gouverneurs von Karabük. Der Ausschuss, der eine Vor-Ort-Inspektion durchführte, entschied, „den Strommast und den Feldverteilerkasten so zu positionieren, dass die Durchfahrt der Bürger nicht durch Hindernisse behindert wird“, und leitete ihn an die zuständigen Institutionen weiter. In ihrer Entscheidung, die auch die Feststellung beinhaltete, dass der Gehweg nicht für Behinderte geeignet sei, erklärte der Vorstand: „Die Wartung und Reparatur der Gehwege wird nicht durchgeführt, es gibt keine Fahrzeugsperren an den Kreuzungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs, Die Bolzen, die für die Installation von Strom-, Beleuchtungs- und Verkehrszeichenmasten am Boden verwendet werden, weisen schädliche Spitzen und Vorsprünge sowie scharfe Kanten auf. Er listete die Mängel auf: „Ihre überschüssigen Schrauben sind nicht so platziert, dass sie keine Gefahr für Fußgänger darstellen.“

Nachbereitung des Gouverneursamtes

KDK untersuchte das Thema im Hinblick auf internationale Abkommen, Verfassung und Gesetze und unterzeichnete einen beispielhaften Empfehlungsbeschluss zur Analyse ähnlicher Probleme im ganzen Land. In der Entscheidung heißt es: „Das Vorhandensein eines Fußgängerwegnetzes in allen Wohngebieten ist das grundlegendste Fußgängerrecht.“ Es darf nicht vergessen werden, dass Regelungen, die Menschen mit Behinderungen an der Teilnahme am Hauptteil des gesellschaftlichen Lebens hindern, auch dazu führen, dass sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Es ist klar, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist, das städtische Leben und die öffentlichen Dienstleistungen im Einklang mit der Barrierefreiheit behinderter Menschen zu gestalten. Es wurde davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei weitem nicht erfüllt.“

KDK empfahl der Gemeinde Karabük, BEDAŞ und TEDAŞ, den von der Beschwerde betroffenen Bürgersteig gemäß den Gesetzen und Standards neu zu ordnen, sowie dem Gouverneursamt für die Kontrolle dessen, was von diesen drei Institutionen durchgeführt wird, und dem Ministerium für Familie und Soziale Dienste für die Überwachung und Information über die Eignung der Gehwege für die Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen. Es wurde auch beschlossen, Empfehlungen abzugeben.

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