Der TFF-Schiedsrat reduzierte die Strafe von Valentin Rosier

Die folgenden Worte wurden in der Erklärung auf der offiziellen Website von TFF verwendet:
„Der Einspruch gegen die Entscheidung der PFDK vom 26.01.2023 mit den Nummern E.2022-2023/592 – K.2022-2023/756 bezüglich des Fußballspielers von Beşiktaş Football Investments Industry and Trade Inc. Valentin Andre Henri Rosier wurde geprüft. Anhörung Bei der am Sonntag, den 29.01.2023 um 18:00 Uhr per Videokonferenz abgehaltenen Anhörung, die anberaumt wurde, wurden sie gesehen und ihre mündlichen Aussagen aufgenommen.
– Beşiktaş Futbol Yatirimları Sanayi ve Tic.A.Ş.s Fußballspieler Valentin Andre Henri Rosier wurde zu 41/1-a, 35/4 verurteilt. Obwohl er gemäß Artikel 1 und 13 von 2 offiziellen Spielen ausgeschlossen und mit einer Geldstrafe von 26.000,00 TL belegt wurde; Mit der Annahme des Einspruchs aus dieser Richtung, da davon ausgegangen wurde, dass die Aktion des Fußballspielers unter der Provokation stand, die ihm durch diese Aktion gegeben wurde, nachdem der Fußballspieler das Gesicht des Gegners mit dem Ellbogen gestoßen hatte; Die Grundstrafe, die für 3 offizielle Spiele verboten ist und eine Geldstrafe von 39.000,00 TL, die von PFDK festgelegt wird, wird gemäß dem 12. Artikel des FDT mit dem Titel ungerechte Provokation um ½ je nach Grad der Provokation reduziert, und die Strafe beträgt wurde als Sperre für 2 offizielle Spiele und eine Geldstrafe von 19.500,00 TL festgestellt Es wurde einstimmig entschieden, dass die daraus resultierende Strafe in Form einer Sperre für 1 offizielles Spiel und einer Geldstrafe von 9.750,00 TL durch Anwendung eines Ermessensrabatts korrigiert werden sollte gemäß dem 13. Element des FDT, unter Berücksichtigung des Besitzstandes über den vorgenannten Sportler.“
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