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Am Ausgang des Gerichtsgebäudes posierten sie für den Sieg! Die Strafe von 3 Frauen wurde festgestellt

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Songül Y., Şenay K. und ihre Freundinnen Nejla Ç., die am 14. Oktober 2014 gemeinsam in einer Schulkantine in Devrek arbeiteten, suchten die Wohnung der anderen Mitarbeiterin der Kantine, Aslı U., auf und behaupteten, sie habe Bindungen mit ihren Ehepartnern. 3 Frauen bedrohten Aslı U. mit einer Schreckschusswaffe, schlugen mit dem Gewehrkolben auf sie ein und schnitten ihr mit einer Schere die Haare. Später nahmen die Damen die Momente, in denen Aslı UY sie zwang, zu gestehen, dass sie eine Affäre mit ihren Ehemännern hatte, mit einer Handykamera auf.

Angeblich sollen die 3 Frauen, die Aslı U. gewarnt hatten, nichts über den Vorfall zu erzählen, mit 2 Mobiltelefonen in der Wohnung verschwunden sein. Gegen die Angeklagten, die den Prozess mit der Anzeige von Aslı U. eingeleitet hatten, wurde eine Klage wegen der Vergehen „Körperverletzung“, „Verletzung der Aufenthaltsimmunität“, „Plünderung“, „Beleidigung“ und „Bedrohung mit einer Schusswaffe“ eingereicht. . Die Angeklagten, die 2015 in dem Fall vom Verbrechen der Plünderung freigesprochen wurden, wurden wegen der anderen Verbrechen jeweils zu 1 Jahr und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht verschob die Bekanntgabe der Entscheidung. Die Frauen teilten das Foto, auf dem sie vor dem Zonguldak-Gerichtsgebäude in „Siegerpose“ posierten und sich auf das Beycuma-Gefängnis bezogen, mit der Überschrift: „Für diejenigen, die das Feriendorf Beycuma als Adresse angeben. Ich denke, das reicht. Zonguldak-Gerichtsgebäude“. Die 6. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts, die das Dokument auf Einspruch prüfte, hob die Entscheidung des Gerichts auf und forderte eine Strafe für das Vergehen „Plünderung“.

„WENN SIE EINE FRAU WÄREN, BEHALTEN SIE IHRE FRAU IN IHREN HÄNDEN. DIN‘ SAID“

Während Nejla Ç., Şenay K. und Songül Y. und ihre Anwälte bei der Anhörung vor dem 1. Oberen Strafgericht von Zonguldak anwesend waren, nahm niemand von der beschwerdeführenden Partei teil. Die Angeklagten erklärten, sie hätten den Schaden von Aslı U. wiedergutgemacht. Die Angeklagten, denen Reden gehalten wurden, erklärten, dass sie keinen Anruf erhalten hätten und dass die Behauptung, dass sie einen Anruf erhalten hätten, nicht bewiesen werden könne.

In der vorherigen Entscheidung sagte der Staatsanwalt, dass die Angeklagten wegen vorsätzlicher Verletzung, Beleidigung und Folter bestraft wurden, und erklärte, dass die Straftat „Plünderung“ darstelle, und seiner Meinung nach wurden die Elemente der Plünderung gebildet, weil das Telefon des Beschwerdeführers abgenommen wurde der Tag des Vorfalls. Der Staatsanwalt forderte eine Bestrafung der Angeklagten für das Verbrechen, das Haus nachts mit mehr als einer Person und einer Waffe zu plündern. Die Anwälte hingegen widersprachen dem Gutachten und behaupteten, dass die Elemente des Plünderungsverbrechens nicht vorgekommen seien. Gegen die Stellungnahme sagte Songül Y.: „Es gab kein gewaltsames Eindringen in das Haus, wir waren eigentlich Freunde. Er wusste nicht, dass ich von seiner Beziehung zu meiner Frau wusste. Als ich zum Wohnheim ging, erfuhr er, was ich wusste. Zuerst hat er mich geschlagen. Meine Frau hat auch gestanden, vor Gericht zusammen gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer beleidigte mich mit den Worten: „Wenn Sie eine Frau wären, hätten Sie Ihre Frau behalten“. Daran habe ich mich verloren“, sagte er.

Nach seinem letzten Wort gefragt, Nejla Ç. und Şenay K. erklärten auch, dass sie von dem Vorfall sehr erschöpft seien. Nejla Ç.: „Obwohl ich nichts mit dem Vorfall zu tun hatte, war ich finanziell und moralisch sehr erschöpft. Ich fordere meinen Freispruch.“ er sagte.

Songül Y. sagte: „Mein Zuhause wurde wegen dieser Person zerstört. Ich habe einen finanziellen Verlust gesehen. Ich wurde verleumdet. Ich will meinen Freispruch“.

WENN DIE JUSTIZ GENEHMIGT, WERDEN SIE IN DAS GEFÄNGNIS GEHEN

Überzeugt, dass die Plünderungshandlung durchgeführt wurde, entschied der Gerichtsausschuss einstimmig, dass die Angeklagten zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt wurden, weil sie das Verbrechen der Plünderung mit mehr als einem Charakter begangen hatten. Die Freiheitsstrafe wurde auf 8 Jahre mit der beantragten Herabsetzung umgewandelt, weil der Verlust des Beschwerdeführers kompensiert wurde, und auf 6 Jahre und 8 Monate, weil die Angeklagten Reue zeigten. Es wurde erklärt, dass die Angeklagten ins Gefängnis geschickt werden, wenn das Urteil vom Obersten Gericht bestätigt wird.

SIE RUFEN DIE POLIZEI UND VERLASSEN DAS GERICHT NICHT

Als die angeklagten Verdächtigen das Gerichtsgebäude verlassen wollten, als sie sahen, dass die Journalisten auf sie warteten, kehrten sie zum Gerichtsgebäude zurück und baten die Polizei um Hilfe mit den Worten: „Wir haben ein Sendeverbot“. Er stellte fest, dass das Sendeverbot der Sicherheitsgruppen, die zum Gerichtsgebäude kamen, mit einer alten Nachricht zusammenhängt, und die Angeklagten betraten das Gerichtsgebäude zu diesem Zeitpunkt erneut.

 

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