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Offiziell veröffentlicht! Regelung in der Vorvertragsverordnung

In der in der gestrigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Verordnung wurde zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Verbrauchers die Frist für die Zusendung der Ware an den Verkäufer auf 14 Tage ab dem Datum der Widerrufsmitteilung verlängert, während die Rücksendekosten anfallen die im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts entstanden sind, wurden im Fernabsatzvertrag festgelegt. Es wurde beschlossen, die maximale Lieferfrist von 30 Tagen für längere Zeiträume mit Information und Zustimmung des Verbrauchers in den Verträgen für die nach den Wünschen oder persönlichen Bedürfnissen des Verbrauchers angefertigten Waren festzulegen.

In der Verordnung wurde Punkt 15 unter der Überschrift „Ausnahmen vom Widerrufsrecht“ ergänzt. In Fällen, in denen der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht nutzen kann; Verträge über Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets und Computer, die an den Verbraucher geliefert werden, Verträge, die durch Auktionen in Form von Live-Auktionen geschlossen werden, und die Vertragsbestandteile der Produkte, die vom Verkäufer oder autorisierten Service in den zusammengebaut oder zusammengebaut werden sollen Einführung und Bedienungsanleitung wurden hinzugefügt. Demnach können Verbraucher online gekaufte Mobiltelefone, Smartwatches, Drohnen, Tablets und Computer nicht zurückgeben.

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