Veröffentlicht im Amtsblatt! Visumbefreiung von der Türkei nach Ungarn

Touristenreisen und Transitpässe von ungarischen Personalausweisinhabern in die Türkei mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen alle 180 Tage werden von der Visumpflicht befreit.
Der Präsidialbeschluss über die Gewährung der Befreiung von der Visumpflicht für ungarische Staatsbürger bei ihren touristischen Reisen und Transitpässen in die Türkei wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Präsident und AKP-Vorsitzender Recep Tayyip ErdoğanGemäß dem mit seiner Unterschrift veröffentlichten Beschluss wird ungarischen Personalausweisinhabern eine Visumsbefreiung für maximal 90 Tage Aufenthalt, regelmäßige touristische Reisen und Transitpässe innerhalb von jeweils 180 Tagen in die Türkei gewährt.
Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung lautete: „Das 18. Element des Ausländer- und Länderschutzgesetzes Nr. 6458 wurde ausreichend entschieden, um eine Visumsbefreiung für touristische Reisen und Transitpässe Ungarns mit einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in die Türkei vorzusehen .“
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