Wirtschaft
Ablehnung des „Vertagungsantrags“ des Verfassungsgerichtshofs
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NAMIK DURUKAN Ankara – Der Oberste Gerichtshof lehnte den Antrag, den Abschlussfall der Nachwahl zu überlassen, einstimmig ab. Das Verfassungsgericht gab der HDP weitere 15 Tage Zeit, um sich gegen die Entscheidung der Partei zur Sperrung der Staatskassenkonten zu wehren. Es wurde beschlossen, die mündliche Verteidigung des ursprünglichen Schließungsfalls am 14. März zu übernehmen. Mehmet Rüştü Tiryaki, Anwalt der HDP, sagte: „Wenn das Verfassungsgericht das Schließungsverfahren gegen die HDP verzögert hätte, hätte es zur türkischen Demokratie beigetragen. Das Verfassungsgericht hat diese Chance für die Türkei nicht erkannt“, sagte er.
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