Wirtschaft

4. Annullierung des „UVP-positiven“ Berichts über die Umweltverschmutzung durch die Mülldeponie

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Es wurde festgestellt, dass die Abfallentsorgungsanlage Çavuşlu, die vor 13 Jahren in der Stadt Görele in Çavuşlu ihren Betrieb aufnahm, in der Nähe von Wohngebieten und Wasserressourcen liegt und dass aus dem Müll Abwasser austritt. Die Menschen vor Ort beantragten bei der Justiz die Annullierung des „UVP-positiven“ Berichts der Einrichtung mit der Begründung, dass die Einrichtung die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllte. Die Einrichtung, deren „UVP-positiver“ Bericht in den Jahren 2012 und 2015 zweimal durch Gerichtsentscheidungen annulliert wurde, setzte ihre Tätigkeit erneut mit einem „UVP-positiven“ Bericht fort.

DRITTER AUFHEBUNGS- UND ABSCHLUSSBESCHLUSS DES „UVP-POSITIV“-BERICHTS

Die Bevölkerung vor Ort forderte erneut die Annullierung des „UVP-positiven“ Berichts und die Schließung der Anlage mit der Begründung, dass das Abwasser des in der Abfallentsorgungsanlage gelagerten Mülls in das Schwarze Meer eingeleitet und mit dem Abwasser vermischt worden sei das Trinkwasser und den Bach, verursachte Fischsterben, schadete der Natur und der menschlichen Gesundheit. Er reichte Klage beim 2. Verwaltungsgericht ein. Dem Gutachten zufolge hat das Gericht den „UVP-positiven“ Bericht annulliert und den Antrag auf Schließung abgelehnt, nachdem festgestellt wurde, dass die Anlage in der Nähe von Wohngebieten und Wasserressourcen liegt.

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DIE EINRICHTUNG WURDE NICHT GESCHLOSSEN, DER URBANISATIONSMANAGER WURDE AUS DER MISSION ABGENOMMEN

Die Bevölkerung der Region beantragte diesmal beim Regionalverwaltungsgericht Samsun die Schließung der Einrichtung und forderte die Aufhebung der Entscheidung des 2. Verwaltungsgerichts Ordu. Das Gericht beschloss einstimmig, den Betrieb der Anlage einzustellen. Das Büro des Gouverneurs von Giresun hat die Einrichtung nicht mit der Begründung geschlossen, dass ein „UVP-positiver“ Bericht eingegangen sei. In diesem Verfahren wurden zwei Personen im Rahmen der Verwaltungsuntersuchung bezüglich der Aktivitäten der Einrichtung von ihren Einsätzen entlassen. Während die gegen die Einrichtungsmanager wegen des Vergehens der „vorsätzlichen Umweltverschmutzung“ eingereichte Klage weitergeht, hat die Öffentlichkeit dies nicht getan Stoppen Sie die Aktivitäten der Abfallentsorgungsanlage, diesmal für die Annullierung des „UVP-positiven“ Berichts zum vierten Mal. Er reichte Klage beim Gericht ein. Das Gericht, das den Antrag prüfte, hob den „UVP-positiven“ Bericht der Anlage erneut mit der Begründung auf, dass sie die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt habe.

„EIA POSITIVE“-BERICHT WURDE UNTERSTÜTZT, WEGEN NICHT ABSCHLIESSEN

Rechtsanwalt Ozan Karagöz, der den rechtlichen Prozess bezüglich der Einrichtung verfolgt, sagte: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Giresun, die ‚UVP‘ aufzuheben, kann beim Staatsrat angefochten werden, aber für uns unterscheidet sich dieser Fall nicht von früheren.“ UVP-Fälle. Wertvoll ist hier die „EIA“-Entscheidung vom Juni 2022, der Prozess, in dem sich das Büro des Gouverneurs dafür aussprach, die Schließungsentscheidung nicht umzusetzen. „Es gibt keine Unterstützung dafür, die Entscheidung des Gouverneursbüros angesichts der Nichtigkeitsklage, die wir beim Verwaltungsgericht Giresun eingereicht haben, nicht umzusetzen“, sagte er.

„Wir werden die von der Anlage ausgehende Bedrohung beseitigen“

Karagöz erklärte, dass sie das Gerichtsverfahren im Falle einer Nichteinhaltung der Schließungsentscheidung fortsetzen werden und sagte: „Die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen ist eine Verpflichtung der Öffentlichkeit.“ Im aktuellen Verfahren fehlt dem Gouverneursamt die Unterstützung, die Entscheidung über die Schließung der Einrichtung umzusetzen. Die Bemühungen der Menschen in Çavuşlu; nicht zu ihrem eigenen Wohlergehen und ihrer eigenen Zufriedenheit, sondern um die Anlage, die eine enorme Verschmutzungsquelle für das Schwarze Meer darstellt, zu beenden und die Verschmutzung zu verhindern. Sollte die richterliche Anordnung nicht mehr vollstreckt werden, werden wir Strafanzeige erstatten. Für den Fall, dass kein aktiver Rechtsbehelf gefunden wird, werden wir die Bedrohung, die diese Einrichtung für Çavuşlu darstellt, beseitigen, indem wir uns an das Verfassungsgericht wenden.“

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