22.000 Lira Geldstrafe für illegalen Verkauf von Haustieren in Zoohandlungen
Ab dem 14. Juli 2022 ist der Verkauf von Haustieren in Zoofachgeschäften verboten. Nach diesem Datum sind in den Betrieben mit einer Arbeitserlaubnis für eine stationäre Tierverkaufsstelle Katzen- und Hundetypen nicht mehr erlaubt, während der Verkauf aus dem Katalog über das Internet erfolgt. Während die Tiere weiterhin in ihrer natürlichen Umgebung leben, werden ihre Fotos und Informationen vom Verkäufer ins Internet hochgeladen. Wenn Kunden sich entscheiden, diese Informationen zu überprüfen und zu erhalten, werden Einkäufe über das Internet getätigt.
Die Gruppen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Generaldirektion Naturschutz und Nationalparks, kontrollieren, ob Tiere in Zoofachgeschäften verkauft werden. Entsprechend den in Ankara eingegangenen Meldungen wurden 25 Kontrollen von den Teams der 9. Regionaldirektion für Naturschutz und Nationalparks durchgeführt. Bei den Kontrollen an verschiedenen Stellen in der Hauptstadt wurde festgestellt, dass 2 Tierhandlungen gegen das Gesetz verstoßen. 8 Katzen in einer der Tierhandlungen und 3 Katzen im Lager des Vielfraßes wurden von Teams beschlagnahmt. Gegen zwei Tierhandlungsbetreiber wurde eine Verwaltungsstrafe von insgesamt 22.000 TL 473 verhängt.
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