Wirtschaft

15-tägiges Bewegungsverbot in Siirt

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In einer schriftlichen Erklärung des Gouverneurs heißt es, um innerhalb von 15 Tagen provokative Ereignisse zu verhindern, die den sozialen Frieden in der Stadt gefährden könnten, um die Sicherheit von Leben und Eigentum zu schützen und das Umfeld des Friedens und des Glaubens jeden Tag aufrechtzuerhalten, mit Ausnahme von offiziellen Feiertagen, Zeremonien, Feiern und ähnlichen Veranstaltungen, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen organisiert werden sollen. kündigte das Verbot aller Arten von Aktivitäten an. In einer schriftlichen Erklärung des Büros des Gouverneurs hieß es:

„Es ist zu beobachten, dass Terrororganisationen vor allem über die Medien und Social-Media-Plattformen provokative Aktionen veröffentlichen, um soziale Unruhen und Spannungen aufgrund der Erdbebenkatastrophe zu erzeugen, und darauf abzielen, die Menschen auf die Straße zu bringen.“ In Anbetracht der laufenden Einsätze unserer türkischen Streitkräfte gegen in Syrien und im Irak tätige Terrororganisationen und der jüngsten Terrorbewegungen in unserem Land und in Anbetracht der Tatsache, dass gewalttätige Aktionen, Protestbewegungen und Piratenshows von Mitgliedern terroristischer Organisationen oder deren Sympathisanten durchgeführt werden können; Verhinderung provokativer Handlungen, die unserer nationalen Einheit und Solidarität schaden, Herstellung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und des Schutzes, Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum, persönlicher Immunität, Sicherheit der Disposition und des öffentlichen Wohls, Schutz der Grundqualitäten der Republik und der unteilbaren Integrität der Republik der Staat mit seinem Land und seiner Nation, mögliches Gesetz, um unglückliche Handlungen zu verhindern, indem unglückliche Ereignisse verhindert werden; Mit Ausnahme der vom Gouverneursbüro und dem Distrikt-Governorbüro als angemessen erachteten Veranstaltungen und den von öffentlichen Institutionen und Organisationen zu organisierenden Programmen, offiziellen Feiertagen, offiziellen Gedenkfeiern, offiziellen Zeremonien und Feiern sowie den von diesen Institutionen entsprechend durchzuführenden Programmen zu Traditionen und Bräuchen, sportlichen Aktivitäten; alle Arten von offenen Geländetreffen und Schauspaziergängen, gemeinsame Begrüßungs- und Abschiedszeremonien, Pressemitteilungen von Institutionen und Organisationen außerhalb der eigenen Gebäude, Sitzstreiks, Kundgebungen, Zelte, Unterschriftenaktionen, Standeröffnungen, Massenbegräbnisse, Gedenkfeiern, Feste, Konzerte. , Feier, Spieldarstellung, Show usw. alle Arten von Bewegungen und Aktivitäten, alle Arten von Audio- und visuellen Aktivitäten, die mit Tonübertragungsgeräten, Wunschlaternen – Ballondrachen, Drohnen, Motorschirmen usw. durchgeführt werden können. Ausschluss aller Arten von Luftaktivitäten und kommerziellen Aktivitäten privatrechtlicher juristischer Personen mit kommerzieller Identität; Flyer, Aufkleber, Broschüre usw. Verteilung, Aufhängen von Plakaten und Bannern usw. die Einfahrt von Fahrzeugen und Personen, die kollektiv oder einzeln in unsere Provinz kommen, um an Bewegungen und Aktivitäten aller Art teilzunehmen, die in illegaler Form stattfinden sollen; Angesichts der Tatsache, dass es wichtige Anzeichen dafür gibt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Weise gestört wird, die das normale Leben zum Erliegen oder Unterbrechen bringt, wird es schwierig sein, die Sicherheit von Leben und Eigentum, die persönliche Immunität, die Sicherheit im Zusammenhang mit den Ersparnissen usw. zu gewährleisten Gemeinwohl. Innerhalb unserer Bezirksgrenzen (einschließlich der Gendarmeriezone) gemäß dem 17. und 19. Element des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Showmärsche und den 11/A-, B- und C-Angelegenheiten des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442; Es ist für 15 Tage von 00:01 Uhr am 28. Juni bis 23:59 Uhr am 12. Juli verboten.“

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