Prof. DR. Gegen die Entscheidung von Zenginobuz, für drei Monate von der Boğaziçi-Universität suspendiert zu werden, wurde ein Verfahren wegen Aussetzung der Vollstreckung und Annullierung eingeleitet

Anwalt Mert Er Karagulle, Leiter der Wirtschaftsabteilung des Rektorats der Boğaziçi-Universität Prof. DR. Unal Zenginobuz Gegen den Beschluss, ihn für drei Monate von der Universität zu verweisen, reichte er eine Klage auf Aussetzung der Vollstreckung und Aufhebung ein. Karagülle, in seiner Petition „Eine Person, die Analphabet ist und sich um Objektivität sorgt, muss die Wahrheit erfahren, und Prof. DR. Ekrem Ünal sieht und akzeptiert die Ungerechtigkeit, die Zenginobuz erlitten hat.“sagte.
Karagülle, der für den Vorsitz der Anwaltskammer von Istanbul kandidiert, reichte eine Klage beim 11. Verwaltungsgericht von Istanbul ein. Er wies darauf hin, dass der Ausschluss von Zenginobuz von der Universität nicht nur für ihn, sondern auch für die Öffentlichkeit einen Verlust verursacht habe. Karagülle betonte, dass Zenginobuz im Zusammenhang mit der Entscheidung des Rektorats gesagt habe, dass er die gerichtliche Entscheidung nicht umsetzen werde und dass sich daraus zeige, dass die Aufhebungsentscheidung in dem von einer Studentin in dieser Richtung eingereichten Fall nicht den Anforderungen genüge. Karagülle erklärte, dass dieses Argument in Wirklichkeit nicht ungewöhnlich sei, und wies darauf hin, dass Zenginobuz die Regeln befolgt habe, und sagte:
„Prof. DR. Die Erklärung von Ekrem Ünal Zenginobuz in der zitierten Petition lautet wie folgt: „Nach der rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidung, weil unsere Universität keine Berufung eingelegt hat, Y… Es scheint nicht möglich, es sei denn, das relevante Regulierungselement wird durch den Hochschulsenat dahingehend geändert, dass den Studierenden, die einen Prüfungsanspruch geltend machen, Gelegenheit gegeben wird, die Prüfung für die nicht belegten Lehrveranstaltungen abzulegen.
Rechtsanwalt Karagülle betonte, dass die Entscheidung zu YT gegen die Verordnung verstoße und merkte an, dass dieser Punkt auch im „Minderheitsvotum“ der Aufhebungsentscheidung erwähnt wurde. Rechtsanwalt Karagülle wies die Entscheidung des Rektorats zur Absetzung von Prof. DR. Er wies darauf hin, dass er trotz der Abmahnung von Ünal Zenginobuz keine Berufung eingelegt habe und somit die Entscheidung nicht aufgehoben worden sei.
Schließlich; „Für YT ist es obligatorisch“, aber für andere Studierende in Einzelstellen hat sich ein „entfallender“ Prüfungsanspruch ergeben. Prof. DR. Auch Ekrem Ünal Zenginobuz betonte diese Tatsache, er sagte nicht, dass er „die gerichtliche Entscheidung nicht umsetzen“ würde, im Gegenteil, er sagte, „das Recht auf eine Prüfung wird gewährt“.
Rechtsanwalt Karagülle, im Antrag auf Nichtigerklärung und Aussetzung der Vollstreckung „Eine Person, die Analphabet ist und Angst vor Objektivität hat, kann die Wahrheit nicht verstehen, und Prof. DR. Ekrem Ünal sieht und akzeptiert die Ungerechtigkeit, die Zenginobuz erlitten hat.“ Er stellte fest, dass der Prüfungskalender der besprochenen Studentin im Kontakt mit der Studentin festgelegt wurde und die Studentin die Prüfungen vollständig abgelegt hat. (PHÖNIX)
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