Wirtschaft

Erklärung des Verteidigungsministeriums zur Entsendung von Soldaten in die Provinzen, in denen der Notstand ausgerufen wurde

Das Ministerium für Nationale Verteidigung teilte auf seinem Social-Media-Account mit: „Die Wehrpflicht der Schuldner, die am 02.03.2023 und 06.04.2023 entsandt werden müssen, die für die Bevölkerung der Provinzen registriert sind, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde oder mit Wohnsitz in diesen Bundesländern, wurde auf den 04.05.2023 verschoben. Diejenigen, die eingestellt werden wollen, werden zu den geplanten Versandterminen vor diesen Verpflichteten entsandt“, sagte er.

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