Schadenserkennung
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Nachricht
Schadensgutachten im Erdbebengebiet können innerhalb von 1 Monat beanstandet werden.
Die Ergebnisse der Schadensfeststellung werden innerhalb von 1 Monat per E-Government und an die Kontaktstellen übermittelt.
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Nachricht
Schadensgutachten im Erdbebengebiet können innerhalb von 1 Monat beanstandet werden.
Schadensbegutachtungen im Zitterbereich kann innerhalb von 1 Monat widersprochen werden.
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