Staatsanwalt forderte 3 Jahre Haft für Gülşen

ELIF ALTIN Istanbul –Während der anhängige Angeklagte Gülşen Çolakoğlu nicht an der Anhörung vor dem 11. Strafgericht erster Instanz in Istanbul teilnahm, wurden die Parteien von ihren Anwälten vertreten.
Der Staatsanwalt ergriff ein Wort, um seine Meinung zur Stiftung darzulegen. Der Staatsanwalt erklärte, dass die Aussagen und Äußerungen des Angeklagten provokative und feindselige Einstellungen und Verhaltensweisen enthielten, dass eine Sektion mit diskriminierenden und bestimmten Merkmalen die Natur habe, Hass und Feindschaft gegen eine andere Sektion zu schüren, und Hass, der eine Diskriminierung erfordern würde, und dass die Aussagen haben die Öffentlichkeit aufgehetzt und provoziert. Die Staatsanwaltschaft forderte für Gülşen eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren wegen des Vergehens, „die Öffentlichkeit zu Hass und Feindschaft zu provozieren“. Gülşens Anwälte beantragten Zeit, um gegen das Gutachten Stellung zu nehmen, und das Gericht vertagte die Anhörung auf den 3. Mai.
Staatsangehörigkeit



