Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Die Regelung, keine berufliche Tätigkeit auszuüben, um auf eine Professur befördert zu werden, verstößt gegen die Achtung des Privatlebens

Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Bedenken zweier außerordentlicher Professoren an der Hacettepe-Universität akzeptiert und festgestellt, dass die Regel, während eines Zeitraums von fünf Jahren keiner einkommensschaffenden beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um befördert und auf eine Professur berufen zu werden, gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens verstößt. Das Gericht entschied, dass die beiden außerordentlichen Professoren der Hacettepe-Universität nicht befördert oder auf eine Professur berufen werden konnten. Sie haben schriftlich erklärt, dass sie für fünf Jahre keiner einkommensschaffenden beruflichen Tätigkeit nachgehen werden, außerhalb von Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungstätigkeiten, und haben offizielle Dokumente vorgelegt, die bestätigen, dass sie derzeit keiner einkommensschaffenden beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das Gericht hat die Einwände akzeptiert, dass diese Bedingung das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Die umstrittene Aussage in der Stellenausschreibung für Fakultätsmitglieder vom 10. November 2017, auf die sich die außerordentlichen Professoren bezogen haben, lautet wie folgt: „Die zu berufenden Personen erklären schriftlich, dass sie für fünf Jahre keiner einkommensschaffenden beruflichen Tätigkeit nachgehen werden, außerhalb von Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungstätigkeiten, und fügen offizielle Dokumente bei, die bestätigen, dass sie derzeit keiner einkommensschaffenden beruflichen Tätigkeit nachgehen. Sie stellen sich vor.“