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Shows und Märsche in Hakkari sind für 15 Tage verboten

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Es wurde berichtet, dass Bewegungen wie Presseerklärungen, Demonstrationen, Sitzstreiks und Hungerstreiks in Hakkari für 15 Tage verboten sind.

In der Erklärung des Gouverneursbüros in Hakkari; Es wurde festgestellt, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen wurden, um mögliche Provokationen und möglicherweise auftretende soziale Ereignisse, die grundlegenden Merkmale der Republik, die unteilbare Integrität des Staates und der Nation, die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die Vermeidung von Fehlern zu verhindern , Schutz der Rechte und Freiheiten der Vielfraße.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass die relevanten Themen des Gesetzes über Versammlungen und Schaumärsche und des Gesetzes über die Provinzverwaltung wie folgt aus dem Umfang der Aktivitäten ausgenommen wurden, die von den Behörden des Governorrats und des Distrikt-Governors für angemessen erachtet wurden:

„Proteste, die 15 Tage lang vom 31. Oktober um 00.01 Uhr bis zum 15. November um 23:59 Uhr auf öffentlichen Flächen wie Plätzen, Straßen, Parks abgehalten werden können, innerhalb der Enden von Hakkari, Versammlungen auf offenem Gelände, Demonstrationen, Sitzstreiks , und Menschenketten. , Märsche und Versammlungen, Versammlungen auf öffentlichen Plattformen, alle Arten von audiovisuellen Aktivitäten, die mit Audioübertragungswerkzeugen durchgeführt werden können, Hungerstreik, Zeltaufbau, Presseerklärungen, Öffnen aller Arten von Ständen, Sammeln von Unterschriften, Petitionskampagne, Wunschlaterne, Luftballons, Drohnen, Motorschirme, Segelflugzeuge und alle Arten von Luftaktivitäten, Gedenkfeiern, Konzerte, Festivals, Theater, Sketche, Filmvorführungen, Pantomime und ähnliche Aktivitäten, Fackelbeleuchtung, Flyer, Flugblätter, Verteilung von Broschüren, Plakate und Plakate, ausgenommen öffentliche Einrichtungen und Organisationen Es wurde beschlossen, alle Arten von Bewegungen, Aktivitäten und Aktivitäten in der Medizin wie das Aufhängen, Aufkleben von Aufklebern usw. zu verbieten.

T24

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