Wirtschaft

„Ministerium“-Skalpell für die klinische Forschung

HANDE ATILGAN-In Übereinstimmung mit der Empfehlung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beratungsausschusses für Knochenmarktransplantationen des Gesundheitsministeriums wurde ein Leitfaden für die durchgeführten klinischen Studien für Gewebe, Zellen und darauf basierende Artefakte erstellt, die sich in der klinischen Prüfung und Forschung befinden Bühne.

Ab diesem Jahr werden die klinische Forschung und klinische Studien, in denen Gewebe, Zellen und damit verbundene fortschrittliche medizinische Behandlungen durchgeführt werden, beschleunigt. In dem Leitfaden, der als Leitfaden neben der Gesetzgebung erstellt werden sollte, wurden alle Prozesse von der ersten Genehmigung bis zur endgültigen Genehmigung detailliert beschrieben. Solange die Arbeiten zum Fach Theologie nicht abgeschlossen sind und die Genehmigung des Ministeriums vorliegt, ist eine Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit mit Namen und Ergebnissen der Arbeiten nicht möglich; Es wurde darauf hingewiesen, dass Verhalten und Erklärungen, die nicht auf wissenschaftlichen Daten beruhen, Menschen täuschen und Panik auslösen, nicht erlaubt sind. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass hoffnungsvolle Aussagen nicht über Kommunikationsmittel wie Zeitungen und soziale Medien gemacht werden könnten.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Studien mit maximal 10 Patienten beginnen könnten, dass diese Zahl angesichts wissenschaftlicher Daten erhöht werden könnte und dass den teilnehmenden Personen kein finanzieller Anreiz geboten werden könne, auch nicht unter dem Namen „ vergeben“. Der Fall einer vorzeitigen Beendigung der Studie wurde der Bewertung des Ergebnisses der begründeten Entscheidung überlassen, die der forschende Arzt dem Ministerium vorgelegt hat, mit der vollen Befugnis des Patienten und dem Recht des Ministeriums, das Verfahren zu ändern oder den Antrag einzustellen basierend auf den Ergebnissen ähnlicher Studien.

WO WIRD ES DURCHGEFÜHRT?

Für den Rat der Kliniken gelten die Kriterien „Gesundheitspraxis und Forschungszentren, anerkannte Forschungs- und Entwicklungszentren, die an Universitäten und Ausbildungs- und Forschungskrankenhäuser des Gesundheitsministeriums angeschlossen sind, oder, falls erforderlich, unter der Koordination und Verantwortung dieser Zentren, anderer Gesundheitseinrichtungen und Organisationen, die über die diesbezüglich genannten Qualifikationen verfügen, können ebenfalls aufgenommen werden“ wurden Kriterien festgelegt. .

KOOPERATIONEN IM AUSLAND

Bezüglich möglicher Auslandskontakte wurde im Leitfaden folgendes vermerkt:

„Die Tests dieser Artefakte, Spender oder Patienten sollten von Zentren durchgeführt werden, die vom Gesundheitsministerium gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes zugelassen sind, oder durch Einholung einer Genehmigung des Gesundheitsministeriums im Ausland. Eine Arbeit sollte nur speziell für die vom Gesundheitsministerium genehmigte klinische Studie/klinische Forschung angefertigt werden.“

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