19. Januar
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Nachricht
Die Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs betrachtete die Hrant-Dink-Gedenkfeiern am 19. Januar als Fehler
Die Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs betrachtete die Hrant-Dink-Gedenkveranstaltungen vom 19. Januar als Vergehen.
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