Update von TFF auf Fremdregel
Der türkische Fußballverband hat vor der neuen Amtszeit eine Erklärung zur Anzahl ausländischer Spieler in der Großen Liga abgegeben.
In einer Erklärung von TFF, „Zusätzlich zu den 14 Fußballern, die nicht spielberechtigt sind in der türkischen A-Fußballnationalgruppe, deren Vereine gemäß dem ersten Absatz in der A-Mannschaftsliste aufgeführt sind, höchstens 1 Fußballspieler, der Staatsbürger von Aserbaidschan, Kasachstan ist , Kirgisistan, Usbekistan und Turkmenistan und der nicht berechtigt ist, in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft zu spielen, keine türkische Staatsbürgerschaft besitzt oder während der Transfer- und Registrierungsperioden Verträge mit höchstens einem Fußballspieler abschließen kann, der eine blaue Karte besitzt, und tragen Sie sie in die A-Personalliste ein.Begriffe verwendet wurden.
Hier ist die vollständige Stellungnahme von TFF:
„Vereine können Verträge mit im Ausland geborenen Fußballern auf der A-Kaderliste unterzeichnen und registrieren, vorausgesetzt, dass sie maximal 14 Fußballspieler haben, die nicht spielberechtigt sind, im türkischen A-Nationalkader zu spielen. Es ist wichtig, dass mindestens einer von ihnen sie sind am 01.01.1999 oder später geboren.“
„Große Ligavereine, die Verträge mit mehr als 14 Fußballern ausländischer Herkunft haben, können bei Spielen der A-Mannschaft keine Fußballer ausländischer Herkunft einsetzen, die nicht in der A-Mannschaftsliste aufgeführt sind.“
Zusätzlich zu den 14 Fußballspielern, die nicht berechtigt sind, in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft zu spielen, sind die Vereine in der im ersten Absatz genannten Liste der Gruppe A enthalten; Maximal 1 Fußballspieler, der Staatsbürger Aserbaidschans, Kasachstans, Kirgisistans, Usbekistans und Turkmenistans ist und nicht spielberechtigt in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft ist, kann außerdem einen Vertrag mit höchstens 1 Fußballspieler unterzeichnen, der die türkische Staatsbürgerschaft oder die blaue Staatsbürgerschaft besitzt Karte innerhalb der Übertragungs- und Registrierungsfristen und durch die Registrierung A können Sie in die Gruppenliste schreiben.
Vereine können registrierte Profi-Fußballspieler, die am 01.01.2003 und später geboren wurden und im türkischen A-Nationalkader spielberechtigt sind, einsetzen, ohne dass sie in der A-Kaderliste eingetragen sein müssen. Diese Fußballer müssen keine professionellen Fußballspieler sein, sofern sie in den letzten 6 Monaten bei ihrem Verein registriert waren und das 15. Lebensjahr vollendet haben.
T24