„6 Monate und 6.000 Kilometer Grenze“ beim Verkauf von Gebrauchtwagen im Amtsblatt

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Angekündigt von Handelsminister Mehmet Muş, „Unternehmen und Galerien können die von ihnen gekauften Fahrzeuge nicht verkaufen, ohne 6 Monate und 6.000 Kilometer zu überschreiten.“Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Handelsminister Mehmet Muş kündigte den organisierten Antrag für den Verkauf von Null-Kilometer-Fahrzeugen an, „Unternehmen und Galerien können die von ihnen gekauften Fahrzeuge nicht verkaufen, ohne 6 Monate und 6.000 Kilometer zu überschreiten.“er sagte.
In der Verordnungsänderung im Amtsblatt, „Diejenigen, die im Handel mit gebrauchten Landfahrzeugen tätig sind, sofern nicht sechs Monate und sechstausend Kilometer ab dem Datum der Erstzulassung vergangen sind, die Vermarktung oder den Verkauf von Autos und Landfahrzeugen. 07.01.2023 vor Ablauf der Frist direkt oder indirekt. Das Ministerium ist ermächtigt, diese Frist um bis zu sechs Monate zu verlängern.es wurde gesagt.
Mit dieser Entscheidung wurde der Verkauf von Neuwagen, die für Unternehmen, Galerien und Mietwagen gekauft wurden, die für 6 Monate und nicht mehr als 6.000 Kilometer gekauft wurden, eingeschränkt.
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