Transfersperre von FIFA zu Giresunspor
Giresunspor, bei dem Krebs diagnostiziert wurde Jean Pierregab bekannt, dass das FIFA Dispute Analysis Panel den Verein mit einer Geldstrafe von 765.000 Euro und einer zweimaligen Transfersperre belegt habe, weil er sich vom Verein getrennt habe.
In der Stellungnahme von Giresunspor wurden folgende Begriffe verwendet:
„Nachrichten, die auf einigen unvollständigen und ungenauen Informationen basieren, die der Öffentlichkeit vor kurzem präsentiert wurden, sind der Öffentlichkeit bekannt. In diesem sensiblen Prozess ist es notwendig geworden, diese Erklärung abzugeben, um die Öffentlichkeit auf gesunde Weise zu informieren.
Bei dem Fußballprofi Jean Pyerre Casagrande Silveira Correo, den wir in die Türkei eingeladen haben, um die erforderlichen Gesundheitschecks durchzuführen, bevor er mit ihm einen Mietvertrag in der 2. Transfer- und Registrierungsperiode der Fußballperiode 2021/2022 unterschreibt, wurde Hodenkrebs als diagnostiziert ein Ergebnis der in der Türkei durchgeführten Prüfungen platziert wurde.
Aufgrund dieser traurigen Situation wird er seine Aktivitäten im Profifußball nicht fortsetzen können. Mit Correo wurde in diesem Zusammenhang kein Vertrag geschlossen. Trotzdem hat unser Verein, bei all seinen guten Absichten, Mr. Correo wurde mehrfach mitgeteilt, dass bei Wunsch einer Behandlung in der Türkei die notwendige Verstärkung durch unseren Verein erfolgen wird.
Trotz dieser gut gemeinten Haltung unseres Vereins wurde am 24.06.2022 Hr. Correo hat vor dem FIFA Dispute Review Board eine Klage gegen unseren Club eingereicht.
Als Ergebnis der Entscheidung des FIFA-Streitbeilegungsausschusses im Rahmen des genannten Dokuments wurde entschieden, dass unser Verein dem Spieler eine Entschädigung in Höhe von 765.000,00 Euro zahlen wird. In dem fraglichen Bescheid wurde auch festgehalten, dass es unserem Verein untersagt sei, innerhalb der 2 Transfer- und Registrierungsperioden einen neuen Profifußballervertrag abzuschließen.
An dieser Stelle möchten wir klarstellen, dass unser Klub bei dem fraglichen Vorfall weder gesetzes- noch gesetzwidrig gehandelt hat und dass gegen diese äußerst fehlerhafte Entscheidung der FIFA-Streitbeilegungskommission die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet wurden.
Unser Club glaubt fest an die Rechtschaffenheit unserer Sache. In diesem Zusammenhang möchten wir die Öffentlichkeit darüber informieren, dass die Entscheidung jetzt nicht verfestigt ist, da gegen die in diesem Zusammenhang getroffene Entscheidung die erforderliche Beschwerde vor dem Schiedsgericht des Sports eingelegt wurde.
T24