TFF gab seine Entscheidung nach der Erdbebenkatastrophe bekannt
In der Erklärung der TFF waren die folgenden Worte enthalten:
„Aufgrund der Erdbeben, die sich in unserem Land am 6. Februar 2023 ereignet haben, wurde mit der Entscheidung des Präsidiums eine siebentägige Staatstrauer ausgerufen. Leider haben wir durch die fraglichen Erdbeben große Verluste an Menschenleben erlitten. Wir unter den Trümmern liegen viele Verletzte und viele Bürger warten noch auf ihre Rettung.
Aus diesen Gründen wurden alle Profi- und Amateurspiele, die für Mitte des 07.02.2023 und 12.02.2023 geplant waren, nach dieser Erdbebenkatastrophe, die unser ganzes Land tief getroffen hat, von unserem Verband verschoben.
Alle Profispiele, die in der Spor Toto Üstün Liga, Spor Toto 1. Liga, TFF 2. Liga und TFF 3. Liga am 10.-11.-12.-13. Februar ausgetragen werden, werden am 17.-18.-19.-20. Februar ausgetragen. Die folgenden Wochen werden entsprechend geplant.
In der 23. Woche der Spor Toto Wonderful League sollen die verschobenen Spiele von Parlak Ümraniyespor – Adana Demirspor, Bitexen Giresunspor – Yukatel Kayserispor und Fenerbahçe – Arabaim.com Konyaspor, die am Montag, 6. Februar, hätten stattfinden sollen, nachgeholt werden am 21.-22.-23. Februar.
In der 23. Woche von Spor Toto 1. Liga soll das verschobene Spiel Eyüpspor – Bodrumspor, das am Montag, den 6. Februar hätte stattfinden sollen, am 7.-8.-9. März ausgetragen werden. Auf dieser Grundlage werden die Spiele der 27. Woche dieser Mannschaften erneut ausgetragen.
In der 24. Woche der TFF 2. Liga werden die Spiele, die am Mittwoch, 8. Februar, hätten stattfinden sollen, am Mittwoch, 1. März, ausgetragen. Auf dieser Grundlage werden die Spiele der 26. und 27. Spielwoche der TFF 2. Liga neu geplant.
Aufgrund der verschobenen Spiele werden die Spiele der 24. und 25. Woche der Spor Toto Magnificent League und der 27. Woche der Spor Toto 1st League neu angesetzt.
Weitere Regelungen und geklärte Termine für die Ligen werden später bekannt gegeben.
Wir stellen es der Öffentlichkeit vor.“
Staatsangehörigkeit