Sport

PFDK-Erklärung von Beşiktaş

Werbung

In die Stellungnahme des Schwarz-Weiß-Klubs zur Wette wurden folgende Aussagen aufgenommen:

Der Fußballterror zeigte im Spiel MKE Ankaragücü – Beşiktaş auf die offensichtlichste und schockierendste Weise sein unanständiges Gesicht. Mit der heute ergangenen PFDK-Entscheidung wurde diese Unannehmlichkeit jedoch von einer falschen Rechtsauslegung überschattet.

Unser Fußballspieler Josef de Souza nutzt sein Recht auf Rechtsverteidigung mit dem Instinkt, sowohl seine Teamkollegen, die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft als auch die Spielschiedsrichter am Tatort vor dem Akt des Wettens auf das von einem Angreifer begangene Namensverbrechen zu schützen die Arena betreten hat und dessen Identität unbekannt ist, die ihm gezeigte rote Karte voreingenommen ist, insbesondere von unserer Fraktion, hat das Gewissen jedes unbefangenen Fußballfans verletzt.
Sogar Mehmet Büyükekşi, der Vorsitzende des türkischen Fußballverbands, sprach dieses Thema an und sagte: „Der Bericht des Schiedsrichters ist sehr wertvoll, aber die Entscheidung wird von PFDK getroffen. Das öffentliche Gewissen wird selbstverständlich berücksichtigt. Weil es einen Angriff gegen den Spieler in der Mitte gibt“, sagte er. In diesem Zusammenhang ist das Zeigen einer roten Karte für Josef de Souza durch den Schiedsrichter Mete Kalkavan alles andere als eine nachvollziehbare Situation, widerspricht aber auch dem Recht auf Rechtsverteidigung, das eines der ältesten und grundlegenden Prinzipien von Recht, Fairness und Gerechtigkeit ist , wie Herr TFF-Präsident sagte, öffentliches Gewissen. Aus diesem Grund wurde unser Fußballspieler Josef de Souza, der eine Entscheidung treffen sollte, die nicht zu einem Entzug der Rechte führt, von der PFDK dafür bestraft, dass er sich und alle anderen Personen im Feld verteidigt hat.
Dass die PFDK den Strafstoß für das Nichtspiel im Folgespiel so bewertete, als sei die gezeigte rote Karte unseres Spielers im Rahmen des „automatischen Elfmeters“ gerechtfertigt, entlastete das Gewissen der Fußballöffentlichkeit nicht.
Wir informieren unsere Gemeinschaft und die gesamte Fußballgemeinschaft respektvoll darüber, dass wir beim Schiedsgericht eine Anhörung mit dem Ziel beantragen werden, diese unfaire Entscheidung aufzuheben, da wir glauben, dass diese Entscheidung, die offensichtlich unfair ist und der Fairness widerspricht, das öffentliche Gewissen stören wird. „

 

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"