Es betrifft Millionen Arbeitnehmer: Präzedenzfallentscheidung der KVKK!

Die Datenschutzbehörde (KVKK) hat festgestellt, dass es rechtswidrig ist, wenn personenbezogene Daten von Mitarbeitern innerhalb der Universität an alle Mitarbeiter weitergegeben werden. Ein Mitarbeiter, der argumentierte, dass dies gegen das Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten verstößt, hat sich an die KVKK gewandt. Nach der Untersuchung wurde festgestellt, dass die individuelle Verarbeitung personenbezogener Informationen durch die Universitätsverwaltung, indem sie personenbezogene Daten an andere Mitarbeiter weitergab, nicht den im Gesetz festgelegten Prozessbedingungen entsprach und somit rechtswidrig war. Die KVKK hat beschlossen, Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Parteien einzuleiten, die mit der Weitergabe von Informationen in Zusammenhang stehen, und das Ergebnis dem KVKK mitzuteilen. (AA) T24


