Technisch

Eine Anfrage an ‚Nesine.com‘ vom Wettbewerbsrat

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Laut Aussage der Wettbewerbsbehörde wurde die Voruntersuchung mit dem Argument durchgeführt, dass die Plattform der fraglichen Glücksspiele gegen das „Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs Nr. Bei der Diskussion der Informationen, Dokumente und Ergebnisse der Voruntersuchungen fand der Wettbewerbsausschuss in seiner Sitzung am 7. Juli die Ergebnisse wichtig und ausreichend und beschloss, eine Untersuchung gegen die Plattform einzuleiten. (DHA)

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