Ankündigung der behördlichen Genehmigung durch das Gouvernement Malatya

Das Gouvernement Malatya gab bekannt, dass eine behinderte, chronisch kranke, schwangere Frau mit einem Kind unter 10 Jahren, die in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen arbeitet, mit Ausnahme kritischer Missionsbereiche wie Gesundheit, Sicherheit und Notfalleinladung, bis zu einer zweiten Anweisung als beurlaubt angesehen wird.
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Rundschreiben des Präsidenten wurde in einer schriftlichen Erklärung des Gouverneursbüros bekannt gegeben, dass Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in den Provinzen, in denen aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar der Notstand ausgerufen wurde gilt ab dem vorgenannten Datum als beurlaubt.
Die Erklärung enthielt die folgenden Worte:
„Nach der Bewertung des Gouverneursbüros waren Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten, Schwangere und Kinder unter 10 Jahren, die in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen arbeiteten, ausgenommen kritische Aufgabenbereiche wie Gesundheit, Sicherheit und Notfalleinladungen gelten bis zu einer zweiten Belehrung als beurlaubt, andererseits werden flexible Arbeitsweisen wie Wechselarbeit öffentlich darüber informiert, dass öffentliche Einrichtungen und Organisationen in ausreichender Zahl in der von der Einrichtungsleitung festgelegten Weise durchgeführt werden von Arbeitnehmern, bis die körperlichen Verbesserungen sichergestellt sind.“ (AA)
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