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EGMR akzeptiert Einspruch gegen Testosteronbegrenzung bei Sportlerinnen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass eine südafrikanische Sportlerin aufgrund der Regeländerung bezüglich der Testosteronhormonbegrenzung bei Sportlerinnen seit vielen Jahren nicht mehr an Spielen teilnehmen konnte. Caster SemenyaEinwand der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Semenya, die nicht an den Wettkämpfen teilnehmen durfte, weil sie Einwände gegen die Regeländerung hatte, die Sportlerinnen mit hohem Testosteronspiegel in der Mitte bestimmter Intervalle erlaubte, diese aber Medikamente einnahmen, die den Hormonspiegel senken, war der rechtliche Aufwand von Semenya Viele Jahre führten zu einem positiven Ergebnis. Schliesslich wurde der Einspruch des 32-jährigen Sportlers, der beim EGMR mit der Begründung, dass er seine individuellen Rechte nicht schütze, über die Schweiz klagte, als berechtigt befunden.

In der Stellungnahme des EGMR heißt es, dass die Ablehnung des Einspruchs von Semenya, die zu den Sportlerinnen mit hohem Testosteronhormonspiegel gehört und sich weigert, Drogen zu nehmen, vor drei Jahren beim Schweizer Bundesgericht zum Schutz ihrer gesetzlichen Rechte eingelegt hat. wurde von der Mehrheit der Stimmen als Diskriminierung angesehen.

Es wurde festgestellt, dass die Schweiz nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe, um die gesetzlichen Rechte von Semenya zu verteidigen, dass der Eingriff in den Sportberuf „grenzüberschreitende Punkte“ erreicht habe und diese Situation als „inakzeptabel“ angesehen werde.

Der Internationale Leichtathletikverband (IAAF) gab bekannt, dass mit der im Jahr 2018 vorgenommenen Regeländerung Sportlerinnen mit einem hohen Testosteronhormonspiegel an den 400- bis 1600-Meter-Läufen zugelassen werden, sofern sie jedoch Medikamente einnehmen, die den Hormonspiegel senken.

Nach dieser Regeländerung, die lange Zeit wegen sexueller Diskriminierung diskutiert wurde, wurde Semenyas Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) nicht angenommen. Der Einspruch des südafrikanischen Athleten beim Schweizer Bundesgericht wurde zunächst angenommen und die betreffende Regeländerung ausgesetzt, 2019 jedoch nach dem Einspruch des Leichtathletik-Weltverbandes wieder in Kraft gesetzt. Semenya hingegen reichte wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zum zweiten Mal Klage beim Schweizer Bundesgericht ein, die ebenfalls abgelehnt wurde.

Semenya gewann zwei olympische (2012 London, 2016 Rio) und drei Weltmeistertitel (2009 Berlin, 2011 Daegu, 2017 London) in der 800-Meter-Kategorie und wurde aufgrund ihrer Weigerung, Drogen zu nehmen, viele Jahre lang nicht an den Wettkämpfen teilgenommen. Mit der Begründung, dass die fraglichen Medikamente die Gesundheit gefährden, reichte Semenya im Jahr 2021 Klage beim EGMR ein, da ihre individuellen Rechte verletzt wurden und sie nicht in der Lage war, ihre sportliche Karriere fortzusetzen.

 

 

T24

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