Der Schiedsrat hob das Urteil von Dursun Özbek auf; Er wies die Einwände von Ali Koç und Jesus zurück
Türkischer Fußballverband (TFF)Schlichtungsrat, Leiter des Galatasaray Clubs Dursun UsbekischTechnischer Leiter von Fenerbahce, während er den 21-tägigen Rechtsentzug und eine Geldstrafe von 50.000 TL aufhob, Jörg Jesus wies die Berufung zurück. Darüber hinaus die Delegation; Leiter des Fenerbahce-Clubs Ali Koc200.000 TL Geldstrafe und Başakşehirs Sperre des technischen Managers Emre Belözoğlu für 2 Spiele.
Die vom Schlichtungsrat getroffenen Entscheidungen lauten wie folgt:
„Der Einspruch von Galatasaray A.Ş. und seinem Vorsitzenden Dursun Aydın Özbek gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/744 – K.2022-2023/946 wurde geprüft. 31.03.2023 zur Anhörung bestellt Bei der am Freitag um 14:30 Uhr abgehaltenen Anhörung wurden die Stellvertreter von Galatasaray A.Ş., Klubchef Dursun Aydın Özbek, Rechtsanwalt Selçuk Uysal, Rechtsanwalt Can Natan, Rechtsanwalt Süleyman Anıl Özgüç als bereit befunden und ihre Erklärungen abgegeben. Als Ergebnis der Verhandlung;
– Aufgrund der Ablehnung von Sportsgeist in den Beiträgen von Galatasaray A.Ş. auf dem Social-Media-Konto des Klubs zwischen dem 18.03.2023 und dem 19.03.2023 wurde FDTs 36/1-d. Die Aufhebung der gemäß Artikel verhängten Geldbuße von 200.000,00 TL mit Annahme des Einspruchs einstimmig,
– Dursun Aydın Özbek, der Anführer von Galatasaray A.Ş., wurde gemäß den 36/1-d und 36/1-b Elementen der FDT für 21 Tage suspendiert und wegen des unsportlichen Verhaltens 50.000 auf den Posten gestellt auf dem Social-Media-Konto des Clubs. Die Geldstrafe von ,00 TL abzuschaffen, einstimmig,
„Der Einspruch gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/742 – K.2022-2023/926 in Bezug auf Emre Belözoğlu, den technischen Manager des Medipol Başakşehir Football Club, wurde geprüft. Als Ergebnis der Verhandlungen;
– 36/1-c und 35/4 aufgrund des sportfeindlichen Verhaltens von Emre Belözoğlu, dem technischen Leiter des Fußballvereins Medipol Başakşehir, gegenüber den Schiedsrichtern vor und nach dem Ausschluss. Da davon ausgegangen wurde, dass kein Fehlverhalten in Bezug auf Beweis, rechtliche Charakterisierung und Bestimmung der Strafe im Verbot des Betretens der Umkleidekabine und der Bank in 2 offiziellen Spielen und einer Geldstrafe von 52.000,00 TL in 2 offiziellen Spielen vorliegt, der Antrag wurde abgelehnt und der Beschluss einstimmig angenommen,
– Ablehnung des Verschiebungsantrags, einstimmig,“
„Der Einspruch von Galatasaray A.Ş. gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/740 – K.2022-2023/930 wurde geprüft. Als Ergebnis der Verhandlungen;
– Aufgrund der von den Unterstützern von Galatasaray A.Ş., 52/2 der FDT, verursachten Feldvorfälle. Da davon ausgegangen wurde, dass kein Widerspruch in Bezug auf Beweise, generische Charakterisierung und Festsetzung der Strafe bestand, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.
– Aufgrund der Tatsache, dass die Treppenhäuser von Galatasaray A.Ş. nicht leer gelassen werden und diese Aktion zum dritten Mal in einer Eins-zu-Eins-Periode durchgeführt wird, FDT’s 49/3. Da davon ausgegangen wurde, dass die Bestrafung von 125.000,00 TL in Bezug auf die rechtliche Charakterisierung und Bestimmung der Strafe kein Fehlverhalten darstellt, wird der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.
– Aufgrund des unangenehmen und schrecklichen Jubels, der von den Fans von Galatasaray A.Ş. verursacht wurde, und der Tatsache, dass diese Aktion zum fünften Mal in dem Spiel durchgeführt wurde, in dem es der Gastverein im gleichen Zeitraum war, 53/2 von FDT. mit einer Geldstrafe von 130.000,00 TL gemäß dem Element der FDT, 53/3 der FDT bestraft werden. Bei der Entscheidung, die fürchterlich und fürchterlich jubelnden Zuschauer im Nord-Ober-C-Block der Gästetribüne durch Sperrung ihrer Karten im Rahmen des elektronischen Tickets am Betreten des nächsten Gastclubs zu hindern, wurde dort so verstanden bei der rechtlichen Qualifizierung und der Strafbemessung kein Fehler vorlag, wurde der Antrag abgelehnt.
„Der Einspruch von Fenerbahçe Futbol A.Ş. und der Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/743 – K.2022-2023/928 bezüglich ihres Anführers Yıldırım Ali Koç wurde geprüft. Als Ergebnis der Verhandlungen ;
– Aufgrund des unangenehmen und bösen Jubels, der von den Anhängern von Fenerbahçe Futbol A.Ş. verursacht wurde, und das 8. Mal, dass diese Aktion im selben Spiel durchgeführt wurde, in dem es der Gastverein war, FDTs 53/2. mit einer Geldstrafe von 220.000,00 TL gemäß der Ausgabe 53/3 der FDT bestraft werden. Bei der Entscheidung, die Zuschauer in den Roof Lounge Blocks Gast A, B daran zu hindern, als nächster Gastverein das Spiel zu betreten, indem ihre Karten im Rahmen des elektronischen Tickets gesperrt wurden, wurde davon ausgegangen, dass keine Ungenauigkeit in Bezug auf die Bestätigung vorlag, gattungsgemäße Charakterisierung und Festsetzung der Strafe wurde der Antrag abgelehnt, die Entscheidung einstimmig zu ratifizieren,
– Aufgrund der Aussagen und Beiträge von Fenerbahçe Futbol A.Ş. aus dem offiziellen Social-Media-Konto des Vereins, FDTs 38/3 und 38/2. Da davon ausgegangen wird, dass hinsichtlich des Beweises, der rechtlichen Qualifizierung und der Festsetzung der Strafe kein Fehlverhalten vorliegt, wird der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig bestätigt.
– Der offizielle Social-Media-Account von Fenerbahce Futbol A.Ş., Yıldırım Ali Koç, aufgrund der Aussagen und Beiträge von FDT 38/3 und 38/2. Da davon ausgegangen wurde, dass in Bezug auf Beweise, rechtliche Qualifikation und Festsetzung der Strafe bei der Bestrafung von 200.000,00 TL kein Fehlverhalten vorlag, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.
„Der Einspruch von Fenerbahçe Futbol A.Ş. gegen die Entscheidung der PFDK vom 23.03.2023 mit den Nummern E.2022-2023/745 – K.2022-2023/945 bezüglich des technischen Offiziers Jorge Fernando Pinheiro De Jesus wurde geprüft Verhandlungsergebnis, ;
– Der technische Manager von Fenerbahce Futbol A.Ş., Jorge Fernando Pinheiro De Jesus, wurde 36/2 und 35/4 der FDT aufgrund seines unsportlichen Verhaltens in der Pressekonferenz vom 16.03.2023 entlassen. Da davon ausgegangen wurde, dass bei der Bestrafung von 104.000,00 TL Geldstrafe gemäß den Elementen des Gesetzes kein Fehlverhalten vorliegt, wird der Antrag in Bezug auf die rechtliche Charakterisierung und Bestimmung der Strafe abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.
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