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Die Ukraine kündigt einen Prozess gegen Teilnehmer an Referenden in separatistischen Regionen an

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Das ukrainische Ministerium für die Wiedereingliederung der dauerhaft besetzten Gebiete kündigte an, dass jeder, der an den Separatisten-, Donezk- und Luhansk-Regierungen und den in den Regionen Zaporizhia und Cherson abgehaltenen Referenden zum Beitritt zu Russland beteiligt ist, vor Gericht gestellt wird.

Das ukrainische Ministerium für die Reintegration der dauerhaft besetzten Gebiete kündigte an, dass jeder, der an den Referenden beteiligt ist, die in den Volksrepubliken Donezk und Luhansk, in den Gebieten Saporischschja und Cherson im Osten des Landes unter der Kontrolle prorussischer Separatisten abgehalten werden strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt.

In der Erklärung des Ministeriums wurde berichtet, dass die Sicherheits- und Geheimdiensteinheiten der Ukraine über vollständige Informationen über die Organisatoren, Vollstrecker und Unterstützer der Referenden verfügen.

In der Erklärung hieß es, dass gegen die an den Schein-„Volksabstimmungen“ Beteiligten Sanktionen verhängt, Strafverfahren gegen sie eingeleitet, ihre Sozialleistungen ausgesetzt und ihr bewegliches und unbewegliches Eigentum beschlagnahmt werde.

In der Erklärung wurden die Teilnehmer des Referendums als „Verräter“ bezeichnet und darauf hingewiesen, dass diese Personen zu bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt werden könnten.

Die Referenden, in denen der russische Präsident Wladimir Putin erklärt hat, dass sie die Ergebnisse unterstützen werden, werden bis zum 27. September andauern.

Der ukrainische Außenminister Dmitro Kuleba reagierte auf die Referendumsentscheidungen mit den Worten: „Gefälschte Referenden werden nichts ändern.“ den Begriff verwendet.

Während erwartet wird, dass Russland die fraglichen Regionen als Ergebnis des Referendums annektiert, warnen russische Beamte, dass sie auch strategische Atomwaffen zur Verteidigung der Regionen einsetzen können, die nach dem Referendum als russisches Territorium betrachtet werden.

 

T24

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