Muharrem Erkek von CHP erklärte, wie Erdbebenopfer wählen werden
CHP Stellvertretender Generalleiter für Rechts- und Wahlangelegenheiten Muharram männlich kündigte an, wie Erdbebenopfer und Universitätsstudenten in 10 Provinzen abstimmen werden, die von den Beben in Kahramanmaraş betroffen sind. Er erwähnte, dass das Gerücht, dass Studenten bis zum 14. Februar eine Adresse registrieren müssen, nicht stimmt, und sagte: „Die in MERNIS registrierten Adressen können jederzeit geändert werden, bis der Wahlkalender beginnt und die Wählerverzeichnisse ausgesetzt werden.“
Herr Erkek stellte fest, dass die Entscheidung, die Wählerregistrierung drei Monate vor der Wahl zu stützen, bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen umgesetzt wurde, und sagte: „Unsere Bürger können ihre Wahladressen bis zu dem Tag aktualisieren, an dem der Wahlkalender von der YSK veröffentlicht wird, und bis zum Ende der Frist, in der die Wählerverzeichnisse ausgesetzt und bekannt gegeben werden. Adressaktualisierungen können persönlich bei den Einwohnerämtern oder via E-Government vorgenommen werden. Abgesehen von diesem Verfahren ist während der Sperrfrist eine Antragstellung bei den Bezirkswahlausschüssen erforderlich. Wählerlisten werden gemäß diesen Anträgen erstellt“, sagte er.
CHP Male gab auf Twitter die folgende Erklärung darüber ab, wie Erdbebenopfer und Universitätsstudenten abstimmen werden:
„Die Katastrophe, die wir erlebt haben, wirft wieder einige Fragen auf. Insbesondere die Frage der Wahlberechtigung unserer Studierenden ist eines der häufig vorkommenden Themen. Antworten auf einige Fragen, die sowohl von unseren Studierenden als auch von anderen Bürgern zum Thema Wahlen gestellt wurden:
Es ging das Gerücht um, dass unsere Studenten ihre Adresse bis zum 14. Februar registrieren müssten, um wählen zu können, es ist NICHT WAHR.
In MERNİS registrierte Adressen können bis zum Beginn des Wahlkalenders und Aussetzung der Wählerverzeichnisse jederzeit geändert werden.
Mit der im vergangenen Jahr vorgenommenen Änderung des Wahlgesetzes wurde beschlossen, dass die Wählerregistrierungen 3 Monate vor Beginn der KOMMUNALWAHL zugrunde gelegt werden. Diese Regel gilt nicht bei den Wahlen des PARLAMENTARS und des PRÄSIDENTEN!
Unsere Bürger können ihre Adressen der Orte, an denen sie wählen werden, bis zu dem Tag aktualisieren, an dem der Wahlkalender von der YSK veröffentlicht wird, und bis zum Ende des Zeitraums, in dem die Wählerlisten ausgesetzt und bekannt gegeben werden.
Adressaktualisierungen können persönlich bei den Einwohnerämtern oder via E-Government vorgenommen werden. Abgesehen von diesem Verfahren ist während des Aussetzungszeitraums eine Antragstellung bei den Bezirkswahlräten erforderlich. Nach diesen Anträgen werden Wählerlisten gebildet.
Studenten, die im Wohnheim wohnen, erhalten die Unterlagen, die sie von ihren Wohnheimen erhalten, und die Studentenunterlagen von ihren Schulen in den 2 Wochen, in denen ihre Wählerverzeichnisse ausgesetzt werden; – Sie können in der Provinz wählen, in der sich ihr Wohnheim befindet, indem sie sich mit dem von dort erhaltenen Dokument an die Bevölkerungsdirektion und den Bezirkswahlrat wenden.
Da die Wohnheime geschlossen sind, ist es erforderlich, dass die Studierenden eine Adresse im Adresserfassungssystem als Wohnadresse angeben.
Mit der Neuregelung werden diejenigen, deren Anschriften nicht im Adresserfassungssystem ersichtlich sind, unter ihrer letzten gültigen Anschrift in die Wählerlisten aufgenommen.
Die YSK hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie die Erdbebenopfer abstimmen werden. Wir verfolgen dieses Thema aufmerksam und formulieren unsere Vorschläge, um sicherzustellen, dass die Wähler wählen.
Der Vorsitzende, die Mitglieder und andere Amtsträger des Wahlurnenausschusses, die an einer anderen Wahlurne als ihrer eigenen Wahlurne eine Mission erfüllen, werden in ihren eigenen Wahlurnen mit dem Vermerk „kann nicht wählen“ und ihrem Namen versehen die Wählerliste der Wahlurne, zu der sie unterwegs sind. Dies verhindert, dass sie wiederholt abstimmen.
Außerdem werden die Wahlurnen-Wählerlisten mit den Namen von eingeschränkten, verurteilten, vom öffentlichen Dienst ausgeschlossenen, Mannschaften, Unteroffizieren, Unteroffizieren und Kadetten mit dem Vermerk „nicht stimmberechtigt“ versehen.
Wir werden jede einzelne Stimme vor, während und nach der Wahl schützen. Niemand sollte sich Sorgen machen!“
T24