Gutachten im Fall zweier Gökçe-Kirgisen!
DAMLA GULER / Milliyet.com.tr
Gökçe Kırgız Durukan hat mit seiner Musik namens „I Go To My Heart“, die er 2006 sang, eine Epoche geprägt. Die Musikerin Merve Doğan, die 2006 wieder auftrat, änderte 2013 ihren Namen in Gökçe Kırgız Taner. Daraufhin reichte Gökçe Kırgız Durukan, die sich an das Gericht wandte, eine Klage gegen Gökçe Kırgız Taner ein und machte geltend, dass ihr Name missbraucht und ihre Marke beschädigt worden sei.
Gökçe Kırgız Durukan und sein Anwalt nahmen an der Anhörung teil, die heute vor dem 1. Zivilgericht für geistige und gewerbliche Rechte in Istanbul stattfand. Gökçe Kyrgyz Taner nahm an der Anhörung nicht teil. Der Richter des Gerichts sagte, dass das vom Sachverständigen angeforderte Gutachten darüber, ob eine Verletzung des Markenrechts vorliege, dem Dokument zugegangen sei.
In dem von ihm erstellten Gutachten stellte der Sachverständige eine Markenrechtsverletzung und Rechtsverletzung fest. Das Gericht vertagte die Anhörung und gab beiden Parteien Zeit, ihre Anträge auf zusätzliche Berichte einzureichen.
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