European Board billigt: Eine Insektensorte soll als „Lebensmittel“ gelten

Der Europäische Rat akzeptierte entfettete und zu Pulver zermahlene Grillen als „Lebensmittel“ und ebnete ihnen den Weg auf den Tisch.
Die Entscheidung, die sich auf das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auf der Website der Europäischen Kommission bezog, ebnete den Weg für die Zulassung einer vierten Insektenart als Lebensmittel.
Das aus der Grille gewonnene Futter, dessen wissenschaftlicher Name „Alphitobius diaperinus“ lautet, wird in Pulverform verwendet.
Es ist geplant, die pulverisierte Grille als Artefakt freizugeben, das Lebensmitteln zugesetzt werden soll.
In der neuen Anordnung müssen Grillen eingefroren, gewaschen, entfettet und pulverisiert werden, um sie in Lebensmittelzusatzstoffe umzuwandeln.
Der Europäische Vorstand hat Anfang dieses Monats neben Grillen auch Mehlwürmer für den menschlichen Verzehr zugelassen.
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