Beschreibung der ‚Pädagogischen Formation Education‘ von MEB
Bildungsministerium(MEB) teilte mit, dass die Nachricht, dass Absolventinnen und Absolventen einer pädagogischen Ausbildung von der schriftlichen Fachlehramtsprüfung befreit seien, nicht der Wahrheit entspreche.
In einer Stellungnahme des Ministeriums heißt es: „Heute wurde in einigen Medienorganen darüber berichtet, dass die Absolventen einer pädagogischen Ausbildung von unserem Ministerium einem Meistertitel gleichgestellt und die Betroffenen von der schriftlichen Prüfung für den Meistertitel befreit wurden Titel eines erfahrenen Lehrers. Unser Ministerium hat keine Erklärung abgegeben, dass die pädagogische Ausbildung einer postgradualen Ausbildung ohne Abschlussarbeit entspricht. Die erstellten Berichte spiegeln nicht die Wahrheit wider“, hieß es.
In der Erklärung, die besagt, dass die Befugnis zur Bestimmung, welche Ausbildungen als gleichwertig mit der Graduiertenausbildung angesehen werden, beim Rat für Hochschulbildung (YÖK) liegt, wurden die folgenden Begriffe aufgenommen:
„Einige unserer Lehrkräfte haben behauptet, dass die pädagogische Ausbildung, die sie erhalten haben, die gleiche ist wie die Studiengänge im Masterstudiengang „Lehre Berufskunde ohne Abschlussarbeit“ und forderten, dass ihre Zeugnisse dem „Master ohne Abschlussarbeit“ gleichgestellt werden. Es wurde festgestellt dass die Gleichwertigkeit mit einem Grundstudium vom zuständigen Hochschulrat festgestellt werden sollte. (DHA)
T24