Änderung der Verordnung über private Bildungseinrichtungen: Es werden keine Aktivitäten mehr verboten, die im Widerspruch zu „nationalen und kulturellen“ Werten stehen.
Zentren für soziale Aktivitäten und Entwicklung
Die Verordnung über private Bildungseinrichtungen des Ministeriums für nationale Bildung (MEB) wurde geändert, um eine neue Art von Einrichtung einzuführen, die als „Zentrum für soziale Aktivität und Entwicklung“ bezeichnet wird. In diesen Zentren werden Studien zur akademischen Entwicklung durchgeführt, die den Schülern weiterführender Schulen soziale, kulturelle, künstlerische und sportliche Aktivitäten entsprechend ihren Interessen, Wünschen und Fähigkeiten bieten.
Veränderungen im Geschäftsbereich und bei Transaktionen
Bei Transaktionen wie der Gründung, Übertragung und Veräußerung privater Bildungseinrichtungen ist nun anstelle einer Bautitelurkunde ein Eigentumsnachweis erforderlich. Des Weiteren wurde festgelegt, dass keine Baunutzungsgenehmigung mehr erforderlich ist.
Genehmigung von Lehrplänen und Materialien
Es ist zwar untersagt, Aktivitäten durchzuführen, die im Widerspruch zu nationalen und kulturellen Werten stehen, jedoch müssen die Lehrpläne und Materialien, die von internationalen privaten Bildungseinrichtungen umgesetzt werden, vom Ausschuss für Bildung und Disziplin genehmigt werden.
Ausländisches nationales Bildungspersonal und Gleichwertigkeitszertifikat
Um möglichen Beschwerden aufgrund des langwierigen Prozesses bei der Erlangung des Gleichwertigkeitszertifikats vorzubeugen, das für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis an ausländisches Bildungspersonal erforderlich ist, wurde eine Vereinbarung getroffen.