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YSK-Leiter: Beiträge in sozialen Medien spiegeln nicht die Wahrheit wider; Einsprüche werden innerhalb der gesetzlichen Frist besprochen und abgeschlossen.

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YSK-Leiter Ahmet Yener,In seiner Erklärung, in der es heißt, dass Einwände gegen Wahlurnenprotokolle im Rahmen der gesetzlichen Frist bewertet werden, „gab YSK alle Daten während des Wahlprozesses, bei dem Vertreter politischer Parteien anwesend waren, von Moment zu Moment an unsere politischen Parteien weiter über SIPPORT. Die in den sozialen Medien geteilten Bilder haben nichts mit der YSK zu tun. Die Denunziationen sollten kein Prestige sein“, sagte er.

Yeners Aussagen lauten wie folgt:

„Bei den Präsidentschaftswahlen und den allgemeinen Wahlen zur 28. Amtszeit am 14. Mai 2023 werden alle Schritte, vom Beginn des Wahlkalenders bis zur Festigung der Wahlergebnisse, unter Beteiligung von Vertretern der politischen Parteien gemäß den Gesetzen durchgeführt nummeriert 298, nummeriert 6271 und 2839.

In diesem Prozess wurden die Prozesse zur Finalisierung der Wählerlisten über SIPPORT mit unseren politischen Parteien auf allen Ebenen geteilt. Während des Wahlprozesses bestehen unsere Wahlurnenausschüsse gemäß der gesetzlichen Regelung aus 7 Personen, darunter einem Leiter des öffentlichen Dienstes, einem Mitglied des öffentlichen Dienstes und Mitgliedern von 5 politischen Parteien. Die Stimmzettel, die am Wahltag aus der Wahlurne kommen, werden im Beisein dieses Rates ausgezählt und von allen Mitgliedern der Delegation mit nassen Unterschriften unterzeichnet. Den Vertretern der relevanten politischen Parteien, den Präsidentschaftskandidaten und den Beobachtern der politischen Parteien wurde eine Kopie des Ergebnisses der Wahlurnen ausgehändigt. Auch die Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei den Bezirkswahlräten erfolgte unter Beteiligung der Vertreter der politischen Parteien entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

Die Fristen für Einsprüche und Beschwerden bei den Bezirks- und Provinzwahlausschüssen gegen die von den Wahlurnenräten gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführten Verfahren sind ebenfalls im Gesetz und im Wahlkalender festgelegt. In diesen Räten nehmen nach Maßgabe der Gesetze Vertreter unserer politischen Parteien teil und unsere Institutionen treffen unter ihrer Beteiligung Entscheidungen. Gegen die von diesen Delegationen getroffenen Entscheidungen haben sie das Recht, beim YSK Berufung einzulegen, und die Vertreter von fünf politischen Parteien, die einen Cluster in der Großen Nationalversammlung der Türkei haben, nehmen gemäß dem Gesetz am YS teil. Das YSK wird diese wichtigen Einwände innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist diskutieren und abschließen.

Die YSK hat alle Informationen über den Wahlprozess mit den Vertretern der politischen Parteien in allen Phasen und von Moment zu Moment über SIPPORT an unsere politischen Parteien weitergegeben. Die in den sozialen Medien geteilten Bilder haben nichts mit dem YSK zu tun. Denunziationen, die in den sozialen Medien verbreitet werden und darauf abzielen, die Öffentlichkeit zu lenken, sollten kein Prestige sein. Der Prozess läuft in transparenter Form weiter. Darüber hinaus ist es für unsere Wähler, die in der ausländischen Wählerliste eingetragen sind, gesetzlich möglich, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei jeder ausländischen Vertretung oder Zollstelle abzustimmen. Daher entspricht es den gesetzlichen Bestimmungen, wenn mehr Wähler als in einer zufälligen Vertretung registrierte Wähler abstimmen. YSK hat einen Informationsfluss mit allen politischen Parteien durchgeführt, deren technische Infrastruktur geeignet ist und die an den Wahlen teilgenommen haben. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit auf der Website unserer Institution mitgeteilt, nachdem die endgültigen Ergebnisse bekannt gegeben wurden.

T24

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